AM 22. OKTOBER KOMMT ES ZUM SHOWDOWN!
Leeuwarden/Niederlande – PAUKENSCHLAG IM INTERNATIONAL BEACHTETEN CORONA-VERFAHREN! Kurz vor einer mit Spannung erwarteten Gerichtsanhörung in den Niederlanden sorgt eine überraschende Entscheidung für erhebliches Aufsehen: In einem Zivilprozess gegen Microsoft-Mitbegründer Bill Gates, Pfizer-Vorstandschef Albert Bourla, NATO-Generalsekretär und ehemaligen niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte, den niederländischen Staat sowie 13 weitere Beklagte darf ein umfangreiches Video mit Aussagen von vier durch die Klägerseite benannten Sachverständigen nun doch als Verfahrensmaterial eingereicht werden. Was zunächst mehrfach auf Widerstand des Gerichts gestoßen war, hat damit eine unerwartete juristische Wendung genommen. Im Mittelpunkt steht eine Klage von sieben Personen, die geltend machen, nach einer COVID-19-Impfung mit einem Impfstoff von Pfizer/BioNTech gesundheitliche Schäden erlitten zu haben. Zwei der ursprünglich sieben Kläger sind inzwischen verstorben. Ob ihre Todesfälle in einem ursächlichen Zusammenhang mit den Impfungen stehen, ist nicht nachgewiesen. Die verbleibenden Kläger verfolgen das Verfahren weiter und verlangen unter anderem Schadensersatz. Ihr Rechtsanwalt Peter Stassen erhebt weitreichende Vorwürfe gegen die Beklagten. Nach seiner Darstellung sollen die Kläger während der Corona-Pandemie durch unzutreffende oder irreführende Informationen zur Impfung veranlasst worden sein. Besonders brisant: Stassen vertritt darüber hinaus die These, COVID-19 sei Teil eines sogenannten „Great Reset“-Projekts gewesen und die verabreichten Injektionen müssten als biologische Waffen oder als vergleichbare Produkte betrachtet werden. Dabei handelt es sich um außergewöhnlich schwerwiegende Anschuldigungen, für die bislang kein gerichtlicher Nachweis vorliegt und die den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu SARS-CoV-2 und COVID-19-Impfstoffen widersprechen. Sämtliche Beklagten bestreiten die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Dennoch steht nun ein entscheidender Verhandlungstermin bevor: Am Donnerstag, dem 22. Oktober 2026, um 12.30 Uhr, soll vor der mehrköpfigen Kammer des Bezirksgerichts Noord-Nederland am Gerichtsstandort Leeuwarden die mündliche Verhandlung in der Hauptsache stattfinden. Das niederländische Gericht bestätigt den Termin ausdrücklich und hat angesichts des öffentlichen Interesses sogar eine Übertragung per Livestream vorgesehen. Verhandelt wird im Gerichtsgebäude an der Adresse Zaailand 102 in Leeuwarden. Der Rechtsstreit trägt nach Angaben der Klägerseite das Aktenzeichen C/17/190788 / HA ZA 23-172. Im Zentrum steht die Frage, ob die beklagten Personen und Institutionen gegenüber den Klägern zivilrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Dabei geht es keineswegs um ein Strafverfahren, sondern um die Prüfung möglicher zivilrechtlicher Ansprüche. Auch bedeutet die Ansetzung einer Verhandlung nicht, dass Bill Gates, Albert Bourla oder Mark Rutte persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Genau diese Unterschiede sind von Bedeutung, denn während die Klägerseite von einem möglicherweise richtungsweisenden Verfahren spricht, ist über die tatsächliche Berechtigung ihrer Forderungen noch nicht entschieden. Trotzdem sorgt der Prozess bereits vor der Anhörung für Schlagzeilen: Sieben ursprüngliche Kläger, zwei inzwischen verstorbene Beteiligte, zahlreiche prominente Beklagte und ein umfangreicher Streit um wissenschaftliche Aussagen – eine außergewöhnliche Konstellation, die auch international Aufmerksamkeit auf sich zieht. Die große Frage lautet deshalb: Welche Bedeutung wird das Gericht den vorgelegten Videoaussagen tatsächlich beimessen, und welche Konsequenzen könnten sich daraus für das weitere Verfahren ergeben?
VIDEO-STREIT VOR GERICHT! ERST ABGELEHNT, DANN PLÖTZLICH ZUGELASSEN – WARUM DIE AUSSAGEN VON VIER SACHVERSTÄNDIGEN JETZT DOCH IN DIE AKTEN KOMMEN! Hinter der spektakulären Wendung steckt ein monatelanger juristischer Konflikt um die Zulassung von Sachverständigenaussagen. Rechtsanwalt Peter Stassen wollte erreichen, dass mehrere von den Klägern benannte Experten ihre Auffassungen unmittelbar vor Gericht erläutern können. Bereits im November 2025 stieß dieses Vorhaben auf Ablehnung. Auch bei weiteren Verfahrensschritten im März und Mai 2026 konnte sich die Klägerseite mit ihrem Wunsch nach einer persönlichen Anhörung der Experten nicht durchsetzen. Das Gericht hatte festgelegt, dass die Sachverständigen im Gerichtssaal keine besondere prozessuale Stellung erhalten sollten. Daraufhin entschied sich der Anwalt für einen anderen Weg: Er ließ die vorgesehenen Aussagen außerhalb des Gerichtssaals aufzeichnen und in einem umfangreichen Video zusammenstellen. Nach einem Bericht der Plattform „Interest of Justice“ vom 16. Oktober 2026 wurden die Aussagen am 15. August 2026 aufgenommen. Das vollständige Videomaterial umfasste vier Stunden und 36 Minuten und wurde am 22. September 2026 unter der Bezeichnung Beweisstück 157 eingereicht. Doch die nächste Enttäuschung ließ nicht lange auf sich warten: Bereits am folgenden Tag lehnte das Gericht die Einreichung in dieser Form ab. Ein wesentlicher Streitpunkt war offenbar, dass das Video nicht ausschließlich Aussagen der Sachverständigen enthielt, sondern auch längere Wortbeiträge des Rechtsanwalts. Rund eine Stunde und 17 Minuten entfielen nach Angaben der Berichterstatter auf dessen eigene Ausführungen. Diese waren aus Sicht des Gerichts nicht ohne Weiteres als Sachverständigenbeweis zu behandeln. Stassen widersprach der Entscheidung und verlangte eine erneute Prüfung. Doch auch am 2. Oktober blieb der gewünschte Erfolg zunächst aus. Erst eine grundlegende Überarbeitung des Materials führte schließlich zu der entscheidenden Veränderung: Die anwaltlichen Redebeiträge wurden entfernt, sodass nur noch die Aussagen der vier benannten Experten übrig blieben. Am 14. Oktober 2026erlaubte das Gericht nach den veröffentlichten Verfahrensunterlagen die Einreichung dieser gekürzten Videofassung. Aus dem ursprünglich vier Stunden und 36 Minuten langen Material wurde damit eine Aufnahme von ungefähr drei Stunden und 19 Minuten mit den Aussagen von Sasha Latypova, Dr. Joseph Sansone, Dr. Mike Yeadon und Catherine Austin Fitts. Die Aufnahme sollte am 21. Oktober, also unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung, zu den Akten genommen werden. Für die Klägerseite ist diese Entscheidung ein wichtiger prozessualer Erfolg. Die Beklagten sollen nach den berichteten gerichtlichen Vorgaben gegebenenfalls auch nach dem Verhandlungstermin Gelegenheit erhalten, zu dem Videomaterial Stellung zu nehmen. Besonders bemerkenswert ist jedoch, dass die Zulassung des Videos keineswegs bedeutet, dass das Gericht dessen Inhalt für richtig oder bewiesen erklärt hätte. Die Experten wurden von einer Prozesspartei benannt und ihre nach Angaben der Klägerseite unter Eid aufgezeichneten Aussagen sind nicht mit einem unabhängigen, gerichtlich beauftragten Sachverständigengutachten gleichzusetzen. Auch ersetzt das Video keine unmittelbare Vernehmung durch die Richter. Für Stassen und seine Mandanten eröffnet sich dadurch dennoch eine zusätzliche Möglichkeit, ihre Argumentation in das Verfahren einzubringen. Die Klägerseite hatte zuvor befürchtet, dass wesentliche Teile ihrer Beweisführung nicht ausreichend berücksichtigt würden. Nun können die aufgezeichneten Aussagen zumindest im Rahmen der gerichtlichen Beweiswürdigung eine Rolle spielen. Ob sie tatsächlich geeignet sind, die geltend gemachten Ansprüche zu stützen, wird erst die weitere rechtliche und sachliche Prüfung zeigen. Genau darin liegt die eigentliche Bedeutung dieses juristischen Paukenschlags: Nicht die Wahrheit der Anschuldigungen wurde festgestellt, sondern eine weitere Form der Beweisvorlage zugelassen. Für die Kläger ein wichtiger Etappenerfolg – für die Richter eine zusätzliche Aufgabe bei der Prüfung eines ohnehin äußerst umstrittenen Verfahrens.
GATES, BOURLA UND RUTTE IM ZENTRUM DER KLAGE – VIER EXPERTEN, BRISANTE THEORIEN UND DIE GROSSE FRAGE NACH DER VERANTWORTUNG! Die nun zugelassenen Videoaussagen stammen von vier Personen mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen. Sasha Latypova war im Bereich der pharmazeutischen Auftragsforschung tätig und beschäftigt sich in ihren öffentlichen Stellungnahmen unter anderem mit der Entwicklung, Herstellung und Regulierung von Arzneimitteln. In dem Video vertritt sie nach Darstellung von „Interest of Justice“ die Auffassung, die COVID-19-Impfstoffe seien unter besonderen staatlichen und militärischen Strukturen entwickelt beziehungsweise eingesetzt worden, wodurch gewöhnliche Anforderungen an ihre Regulierung umgangen worden seien. Diese Interpretation ist umstritten und stellt keine gerichtlich festgestellte Tatsache dar. Der amerikanische Psychotherapeut und Autor Dr. Joseph Sansone befasst sich mit der These, die Impfstoffe könnten als biologische Waffen eingeordnet werden. Dabei nimmt er auch Bezug auf Äußerungen des verstorbenen amerikanischen Juristen Francis Boyle aus dem Dezember 2020. Eine solche Einordnung ist wissenschaftlich und juristisch nicht belegt. Besonders viel Aufmerksamkeit erhält außerdem Dr. Mike Yeadon, ein Pharmakologe und ehemaliger Vizepräsident bei Pfizer. Yeadon äußert seit Jahren scharfe Kritik an den COVID-19-Impfstoffen und vertritt auch in diesem Verfahren weitreichende Behauptungen über deren mögliche gesundheitliche Auswirkungen und die Absichten hinter ihrer Entwicklung. Seine Schlussfolgerungen werden von den maßgeblichen Arzneimittelbehörden nicht bestätigt. Die vierte Beteiligte ist Catherine Austin Fitts, eine Finanzexpertin und ehemalige hochrangige Funktionsträgerin des amerikanischen Wohnungsbauministeriums. Sie konzentriert sich vor allem auf finanzpolitische Zusammenhänge und auf ihre These, wirtschaftliche und politische Interessen hätten die Maßnahmen während der Pandemie wesentlich beeinflusst. Auch diese Deutungen sind von tatsächlichen Beweisen für eine gezielte Schädigung der Bevölkerung zu unterscheiden. Das veröffentlichte Video ist in mehrere Kapitel gegliedert: Bei 0:00 beginnt die Erläuterung zur Zulassung des Beweismaterials, bei 2:03 folgt der Abschnitt zum Eid, bei 3:22 beginnt der Beitrag von Sasha Latypova, bei 1:07:53 der von Joseph Sansone, bei 1:34:57 die Aussage von Mike Yeadon und bei 2:20:27 der Beitrag von Catherine Austin Fitts. Ab 3:21:47 werden Fragen thematisiert, die nach Auffassung der Herausgeber das Gericht hätte stellen sollen, während ab 3:22:03 die bevorstehende Anhörung und weitere Verfahrensfragen angesprochen werden. Diese Kapitelangaben beziehen sich auf das öffentlich verbreitete Video, das auch erläuternde Passagen enthält; sie sind deshalb nicht mit der kürzeren, ausschließlich auf Expertenaussagen beschränkten Gerichtsdatei gleichzusetzen. Wissenschaftlich ist dabei eine grundlegende Einordnung erforderlich: Das Coronavirus SARS-CoV-2 ist als Krankheitserreger nachgewiesen, COVID-19 ist eine reale Infektionskrankheit, und die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA sowie das Robert Koch-Institut bestätigen auf Grundlage umfangreicher Untersuchungen, dass zugelassene COVID-19-Impfstoffe vor schweren Krankheitsverläufen schützen können. Gleichzeitig ist unbestritten, dass Impfstoffe unerwünschte Wirkungen auslösen können und dass seltene schwerwiegende Nebenwirkungen medizinisch untersucht und gegebenenfalls anerkannt werden müssen. Die Existenz solcher Nebenwirkungen beweist jedoch weder eine vorsätzliche Schädigungsabsicht noch die These von biologischen Waffen. Gerade deshalb kommt es im niederländischen Zivilverfahren auf nachvollziehbare Belege, medizinische Kausalitätsprüfungen und eine sorgfältige Würdigung der einzelnen Klägerfälle an. Die große Bedeutung der bevorstehenden Anhörung liegt darin, dass die gegenseitigen Rechtsauffassungen und die vorgelegten Unterlagen öffentlich erörtert werden sollen. Ob einzelne Beklagte tatsächlich Pflichten verletzt haben, ob konkrete Gesundheitsschäden nachgewiesen werden können und ob zwischen einem möglichen Fehlverhalten und diesen Schäden ein rechtlich relevanter Zusammenhang besteht, muss das Gericht erst entscheiden. Die Richter werden dabei nicht nur die Darstellung der Kläger berücksichtigen müssen, sondern auch die Gegenargumente der Beklagten und den bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Nach derzeitigem Stand liegt weder ein Urteil über eine Haftung von Bill Gates, Albert Bourla, Mark Rutte oder den übrigen Beklagten noch eine gerichtliche Bestätigung der außergewöhnlichen Behauptungen des Klägeranwalts vor. Dennoch bleibt der 22. Oktober 2026 ein bemerkenswerter Termin: Nach einem langen Streit um die Zulassung der Videoaussagen kommt es in Leeuwarden zur öffentlichen Verhandlung. Für die Kläger geht es um die Anerkennung ihrer geltend gemachten Schäden und die Frage möglicher Verantwortlichkeiten. Für die Beklagten geht es um die Zurückweisung schwerwiegender Vorwürfe. Und für das Gericht geht es darum, in einem emotional aufgeladenen Streit zwischen Anschuldigungen, wissenschaftlichen Erkenntnissen und rechtlichen Beweisanforderungen zu einer nachvollziehbaren Entscheidung zu gelangen. DER VIDEO-PAUKENSCHLAG IST DAMIT NOCH KEIN URTEIL – ABER ER VERLEIHT DEM OHNEHIN BRISANTEN VERFAHREN UNMITTELBAR VOR DER ANHÖRUNG EINE NEUE DYNAMIK!
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