Justiz-Skandal in Hessen: Jagd auf Kameraleute & Journalisten am Landgericht Gießen (Teil 1)!

Justiz-Skandal in Hessen

 

 

 

Einigkeit und Recht und Freiheit – sind bei der Justiz in Gießen unbekannt. Dem Journalistenbüro sind die Rechte zur Prozessberichterstattung begründungslos durch das Landgericht Gießen vereitelt worden. Es wurde lautstark und zwar in aggressiver Art und Weise verlangt, das bereits gedrehte Material zu löschen. Wir haben uns geweigert und mitgeteilt, dass dies nur mit Gewalt gegen Kameraleute und Journalisten durch die aufgebrachte Richterschar möglich ist. Auch haben wir uns dagegen verwahrt, dass das Material zur „Zensur“ gesichtet wird ! Wir wurden durch eine umstehende und herumfabulierende Richterschar mit Drehverbot belegt, obwohl wir auf die wegweisende Entscheidung des BVG vom 19.12.2007 hingewiesen haben. (Bundesverfassungsgericht/Entscheidungen/DE/2007/12) Weil wir uns weigerten das Material herauszugeben, wurden wir des „Gerichtes“ verwiesen. Die Frage – ob es ein Öffentlichkeitsgebot für öffentliche Gerichtsverhandlungen gibt – wurde arrogant abgetan. Alsdann wollten wir das „Gericht“ verlassen und wurden auf den letzten Stufen zum Ausgang aufgefordert – zu bleiben. Fast anderthalb Stunden wurden 2 weitere Kollegen und ein Praktikant von teilweise bis zu 15 Justizwacht-Meister und Polizisten umzingelt und unserer Bewegungsfreiheit beraubt. Immer wieder wurden wir aufgefordert – unser Material herauszugeben. Dann entschied man sich für eine “Not-Lösung” uns mittels einem Hausfriedensbruch zu kriminalisieren und für konstruierte Ermittlungszwecke 2 Kameras zu beschlagnahmen. Das ist in Gemeinschaftaktion der Gerichtsherrschaften des Landgerichtes Gießen die (kriminelle) Organisierung zur „Vortäuschen einer Straftat“ nach § 145d StGB und eine „Falsche Verdächtigung“ nach § 164 StGB zur Verfolgung von unschuldigen Journalisten um an gedrehtes Filmmaterial heranzukommen

(c) Volker Hoffmann, Revolutionsstadt Rastatt, info@videologe.de