Blutige Knast-Attacke in der JVA Straubing: Neonazi-Mörder hinter Gittern eiskalt totgeprügelt!
Ein unfassbares Verbrechen erschüttert die bayerische Justiz hinter den dicken Mauern des Hochsicherheitsgefängnisses von Straubing. Ein ohnehin wegen eines brutalen Angriffs auf seine ehemalige Partnerin verurteilter Schwerverbrecher soll in der Zelle einen Mitgefangenen brutal attackiert und ihn mit massiven Tritten gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt haben. Hintergrund des tödlichen Streits war offenbar eine banale Geldforderung für eine zuvor gestochene Tätowierung, die der Angreifer partout nicht begleichen wollte. Nach der brutalen Attacke ließ der Täter sein Opfer einfach hilflos und schwerstverletzt am Boden liegen, während Rettungskräfte viel zu spät eingreifen konnten.
Das Opfer dieses schrecklichen Gewaltausbruchs ist in der Kriminalgeschichte kein Unbekannter, sondern ein wegen eines rassistisch motivierten Verbrechens verurteilter Neonazi-Mörder. Dieser verbüßte eine langjährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung, weil er vor Jahren einen unschuldigen jungen Mann aus purem Fremdenhass in der Nähe eines Bahnhofs brutal attackiert und erstochen hatte. Nun ereilte den hasserfüllten Angreifer selbst ein grausames Schicksal im Gefängnisalltag, als er an einen noch brutaleren Mithäftling geriet, der bereits in der Vergangenheit bewiesen hatte, dass er vor extremer Gewalt gegen Menschen absolut nicht zurückschreckt.
Nach einem monatelangen, qualvollen Überlebenskampf auf der Intensivstation verstarb der schwer verletzte Neonazi schließlich, ohne ein einziges Mal wieder das Bewusstsein erlangt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun eine erneute Anklage wegen Mordes erhoben, weshalb dem bereits lebenslänglich verurteilten Täter ein extrem seltener und historischer Prozess bevorsteht. Vor dem zuständigen Landgericht muss sich der brutale Schläger nun verantworten, wobei ihm wegen der unfassbaren Kaltblütigkeit der Tat im Gefängnis eine zweite lebenslange Haftstrafe droht, was in der Geschichte der Justiz als absoluter Ausnahmefall gilt.
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