Ein 30 Jahre älterer angeheirateter Onkel darf eine intime Beziehung zu einem 15 jährigen Mädchen haben, denn bei einem Verbot der Beziehung würde das Kindeswohl gefährdet werden? (siehe Aktenzeichen 9 UF 132/15 des brandenburgischen Oberlandesgerichts)
Link/Quelle:
Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 24. März 2016 – Az. 9 UF 132/15
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