Justiz-Skandal: Intime Beziehung zwischen 15-Jähriger und 30 Jahre älterem Onkel vom Gericht „erlaubt“?

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Ein 30 Jahre älterer angeheirateter Onkel darf eine intime Beziehung zu einem 15 jährigen Mädchen haben, denn bei einem Verbot der Beziehung würde das Kindeswohl gefährdet werden? (siehe Aktenzeichen 9 UF 132/15 des brandenburgischen Oberlandesgerichts)

 

Link/Quelle:

Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 24. März 2016 – Az. 9 UF 132/15

 

 

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