Justiz-Skandal: Mögliche Straftaten wie Vorteilsnahme und Strafvereitlung im Amt, im Fall Hilpert verjährt

 

 

 

Potsdam – Eine mögliche Vorteilsannahme der Hauptbelastungszeugin im Hilpert-Prozess ist offenbar verjährt.

Das haben Recherchen des rbb-Nachrichtenmagazins Brandenburg Aktuell ergeben. Die ehemalige Referatsleiterin der Landesinvestitionsbank ILB, Marion S., steht im Verdacht, beim Projekt Ressort Schwielowsee 2003 und 2004 möglicherweise zum eigenen Vorteil gehandelt zu haben. Sie soll ihrem Ehemann alle Versicherungen für das Projekt vermittelt haben. Dieser kassierte dann mehrere Jahre lang eine fünfstellige Provision.

Die Verjährungsfrist für den Tatbestand der Vorteilsnahme beträgt fünf Jahre. Demzufolge liegt die Tat zu lange zurück, um Gegenstand von Ermittlungen zu werden.

Auch der Staatsanwalt im Hilpert-Prozess kann offenbar nicht belangt werden. Zum Zeitpunkt einer Hausdurchsuchung bei ihm war die Tat ebenfalls schon verjährt. Der Jurist steht im Verdacht, Strafvereitelung im Amt begangen zu haben, weil er in dem Fall nicht ermittelt hat.

In dem Prozess geht es um die Veruntreuung von Fördermitteln durch den Investor Axel Hilpert. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte ihn in einem Revisionsprozess Mitte Februar 2017 zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Dagegen hat die Verteidigung erneut Revision eingelegt.

Mehr dazu heute Abend in Brandenburg Aktuell (Dienstag, 2.5.2017) um 19.30 Uhr.