Freiburg – Eine griffige Formel besagt: Bei der groben Fahrlässigkeit denkt der Täter: “Es wird schon gut gehen”, beim bedingten Vorsatz sagt er sich: “Na, wenn schon.” Es spricht viel dafür, dass die Berliner Raser gehofft haben, dass es schon gut gehen wird – und sei es nur aus Angst um das eigene Leben oder die Unversehrtheit der geliebten Autos. Der Bundesgerichtshof sollte das Berliner Urteil deshalb in der Revision korrigieren. Auch bei fahrlässiger Tötung sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich. http://mehr.bz/khs49a
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