Justizministerin dringt auf Lobbyregister

Christine Lambrecht, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat CDU und CSU vor dem Hintergrund des Maskenskandals aufgefordert, korrupten Machenschaften in der Politik durch Gesetze einen Riegel vorzuschieben – etwa durch Einführung eines effektiven Lobbyregisters. "Für mehr Transparenz und Integrität reichen Selbstverpflichtungen nicht aus", schreibt sie in einem Gastbeitrag für das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagausgaben). Hier seien "klare Gesetze und schärfere Regeln für Abgeordnete erforderlich".

Man könne "nicht windige Geschäfte verurteilen", sich aber gleichzeitig "gegen wichtige Gesetze sperren". Sie würden vielmehr "zur Nagelprobe dafür, wie ernst es die Union mit ihren aktuellen Bekenntnissen zu mehr Transparenz und Integrität meint". Geschehe nichts, "laufen wir Gefahr, dass sich der fatale Eindruck verfestigt, `die Politik` stelle sich schützend vor kriminelle Machenschaften". Das sei "Gift für die Demokratie". Zwar habe sich die Große Koalition "nach langem Widerstand aus der Union grundsätzlich auf ein Lobbyregister geeinigt", so die SPD-Politikerin. In dieses Lobbyregister müssten sich alle eintragen, die bei Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung vorstellig würden, um ihre Interessen zu vertreten. "Doch das reicht nicht. Die Union hat Regelungen verhindert, die transparent machen würden, wer welche Gesetze beeinflusst. Wir brauchen aber auch diesen exekutiven Fußabdruck." Es dürfe keinen Zweifel geben, dass das Gemeinwohl "unsere politischen Entscheidungen lenkt, nicht Einzelinteressen und Lobbyisten". Lambrecht fordert zugleich Gesetze für mehr Transparenz in der Wirtschaft. Wer auf Missstände in Unternehmen hinweise, der sei "vor Abmahnungen und Kündigungen zu schützen". Deshalb habe sie ein umfassendes Whistleblower-Schutzgesetz vorgeschlagen, das über eine zugrundeliegende europäische Richtlinie noch hinausgehe. So wäre bei einer Minimalumsetzung eine Pflegekraft in einem Altersheim zwar vor Kündigung geschützt, wenn sie aufdecke, dass Bewohnerdaten unberechtigt an Dritte herausgegeben würden. Nicht geschützt wäre die Pflegekraft aber, wenn sie auf die Misshandlung von pflegebedürftigen Senioren hinweise. Denn hier gelte nicht europäisches Recht, sondern das deutsche Strafrecht. Genauso wenig geschützt wären Lambrecht zufolge Menschen, die bei Korruption, Steuerhinterziehung oder sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz Alarm schlügen. Die Ministerin verweist schließlich auf die Notwendigkeit eines Unternehmenssanktionen-Gesetzes, "wie wir es im Koalitionsvertrag fest vereinbart haben". So sei es international "längst Standard, dass zum Beispiel bei einem Korruptionsverdacht nicht nur gegen die verantwortlichen Personen, sondern auch gegen Unternehmen selbst ermittelt wird". Denn wenn etwa Abgeordneten aus einem Unternehmen heraus Geld für bestimmte Entscheidungen angeboten werde, dann geschehe dies zugunsten eben dieses Unternehmens. "Ich erwarte", schreibt Lambrecht, "dass sich die Union an ihre Zusage im Koalitionsvertrag hält und ihre Blockade gegen dieses Gesetz endlich aufgibt".

Foto: Christine Lambrecht, über dts Nachrichtenagentur