Justizministerium weist auf Rechtsrisiken bei US-Datenzugriff hin

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesjustizministerium hat Unternehmen auf mögliche Rechtsrisiken hingewiesen, sollten sie US-Behörden Zugriff auf persönliche Daten gewähren, die in Europa gespeichert sind. "Es ist grundsätzlich Aufgabe der betroffenen Unternehmen, die sie betreffenden datenschutzrechtlichen Anforderungen zu kennen und einzuhalten", heißt es in einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Justizministerium, Christian Lange (SPD), an den FDP-Bundestagsabgeordneten Jimmy Schulz, über welches das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) berichtet. Hintergrund ist der sogenannte "Cloud Act", mit dem die USA eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen haben, auf Daten von US-Konzernen zuzugreifen – selbst wenn die Server im Ausland sind.

Damit stehe das US-Gesetz im Konflikt mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU – und könnte auch für Unternehmen zum Problem werden, deutet Lange in seinem Schreiben an. "Dass Unternehmen im Einzelfall widersprechenden Rechtsverpflichtungen nach dem Cloud Act einerseits und europäischen Rechtsvorschriften andererseits ausgesetzt sind, erscheint möglich", heißt es in dem Brief. Laut Lange unterstütze die Bundesregierung daher den Ansatz der EU-Kommission, mit den USA ein "Verwaltungsabkommen" auszuhandeln, das "Mechanismen" für solche Fälle enthalten könne. Schulz warf der Bundesregierung Untätigkeit zu Lasten der Unternehmen vor. "Die Bundesregierung weiß von diesem Dilemma und lässt die Unternehmen trotzdem im Regen stehen", so der FDP-Politiker weiter. Betroffene Unternehmen sowie die Verbraucher bräuchten "jetzt Rechtssicherheit und Klarheit, dafür sollte sich die Bundesregierung sowohl gegenüber den USA als auch im Rahmen der EU mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln aktiv einsetzen", sagte Schulz dem "Handelsblatt".