Justizreport: #NSU-#Anwalt erwartet #lebenslange #Haft für #Beate #Zschäpe, die sie auch bekommt!

Pressemitteilung 80 vom 11.07.2018

Urteil im Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU)

 

Der Senat hat unter anderem zur Strafzumessung folgendes ausgeführt:

Der Senat hat die Hauptangeklagte wegen der vollendeten Tötungsdelikte jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen der Vielzahl der verübten Taten kam der Senat zu dem Schluss, dass die Schuld besonders schwer wiegt.

Von der Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen die Hauptangeklagte hat der Senat abgesehen. Der Senat hat hierzu ausgeführt, dass aufgrund der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Anordnung nicht unerlässlich erscheint. Der Senat verwies darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht verhältnismäßig wäre. Ergänzend machte der Senat deutlich, dass eine bedingte Entlassung nach Verbüßung der Mindestverbüßungsdauer nur dann in Betracht kommen kann, wenn dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann. Es sei daher kaum vorstellbar, dass nach einer bedingten Entlassung noch Umstände vorliegen könnten, die eine Vollstreckung der Sicherungsverwahrung noch gebieten könnten.

Bei allen Mitangeklagten hat der Senat insbesondere den Umstand strafmildernd berücksichtigt, dass die Taten lange zurückliegen, dass die Angeklagten nicht vorbestraft sind und dass das Verfahren mit 438 Verhandlungstagen ungewöhnlich lange gedauert hat.

Der Senat hat die Fortdauer der Untersuchungshaft der Hauptangeklagten und des Mitangeklagten Ralf W. angeordnet. Dagegen wurde der Haftbefehl gegen Andre E. aufgehoben. Quelle: https://www.justiz.bayern.de/

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Der Anwalt von Angehörigen der NSU-Opfer, Mehmet Daimagüler, erwartet, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt wird.

Daimagüler sagte am Mittwoch im Inforadio vom rbb: “Ich gehe davon aus, dass auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, was eine automatische Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich macht”. Unklar sei, ob dann auch noch eine Sicherungsverwahrung angeordnet werde.

Laut Daimagüler habe der Prozess gezeigt, dass Zschäpe klar für die NSU-Taten mitverantwortlich sei. “Sie ist eine überzeugte Nationalsozialistin, Rassistin und auch eine Mörderin. Sie war immer mit dabei.”

Enttäuscht äußerte sich der Anwalt über die Bundesanwaltschaft. Sie habe nicht alles getan, um die Taten umfassend aufzuklären: “Wenn es um die Frage ging, welche Rolle spielten eigentlich V-Leute und Geheimdienste, wie groß ist der NSU wirklich, wer sind die Helfershelfer – jedes Mal dann, wenn (…) man dem Staat gefährlich nahe kam, hörte halt die Aufklärung auf.”

Das vollständige Interview können Sie hier nachhören: http://ots.de/biN8AB

 

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