Ludwigshafen, 21. August 2025 – Der AfD-Kandidat Joachim Paul hat Beschwerde gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen eingelegt und erhebt weitreichende Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung. Nachdem das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße seinen Eilantrag als unzulässig abgelehnt hatte, will Paul die Entscheidung nun vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz anfechten. Der Wahlausschuss hatte den Landtagsabgeordneten am 5. August 2025 mit der Begründung ausgeschlossen, es bestünden Zweifel an seiner Verfassungstreue. Diese Zweifel stützten sich auf ein Schreiben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums, das öffentliche Äußerungen Pauls zusammengetragen hatte. Paul bestreitet die Vorwürfe vehement und sieht den Ausschluss als politisch motiviert an, da er in den Umfragen gute Chancen gehabt hätte. Er behauptet, der Wahlausschuss sei nicht befugt, eine inhaltliche Prüfung der Verfassungstreue vorzunehmen. In sozialen Medien und auf seiner Homepage spricht er von einem „Angriff auf die Demokratie“ und einer „Aushebelung des passiven Wahlrechts“, um einen unliebsamen Konkurrenten aus dem Rennen zu nehmen. Unabhängige Beobachter weisen darauf hin, dass die amtierende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, die dem Wahlausschuss vorsitzt, nicht erneut zur Wahl antritt und somit keinen persönlichen Vorteil aus dem Ausschluss zieht. Der Fall hat in Ludwigshafen und darüber hinaus eine hitzige Debatte über die Rolle von Wahlausschüssen und die Kriterien für die Zulassung von Kandidaten ausgelöst. Es bleibt abzuwarten, wie das Oberverwaltungsgericht über die Beschwerde entscheiden wird und welche Auswirkungen das Urteil auf zukünftige Wahlverfahren haben wird. Die Wahl in Ludwigshafen findet am 21. September 2025 statt.
Kandidat der AfD wehrt sich gegen Wahlausschluss und erhebt schwere Vorwürfe gegen Stadtverwaltung
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