#Karlsruhe: #Deutschland holt #afghanischen #Taliban-Terrorist Jabar N. aus #Frankreich zurück!

 

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat gestern (19. Dezember 2017) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 20. September 2017

den 21-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Jabar N.

durch Beamte des Landeskriminalamtes Thüringen mit Unterstützung der Bundespolizei festnehmen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Taliban” beteiligt zu haben (§§ 129b Abs. 1 i.V.m. 129a Abs. 1 StGB). Der Beschuldigte soll sich spätestens 2011 in Afghanistan einer Kampfeinheit der “Taliban” angeschlossen haben. In der Folge soll er bis zu seiner Ausreise im Sommer 2015 bewaffnet mit einem Maschinengewehr “PK” an mindestens dreißig Gefechten gegen die afghanische Armee und Polizei sowie später auch gegen zum sogenannten “Islamischen Staat” zugehörige Gruppierungen teilgenommen haben. Im Sommer 2015 ist der Beschuldigte seinen eigenen Angaben zufolge über den Iran und später weiter über die Türkei und Griechenland nach Deutschland geflüchtet. Im Sommer 2017 setzte er sich nach Frankreich ab und befand sich dort zuletzt in Abschiebehaft.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.