Keine Entführung in Leipzig: Verdacht der Freiheitsberaubung zweier Minderjähriger!

Ort:      Leipzig (Lindenau)
Zeit:     12.10.2020

Gestern Abend ging kurz nach 20:00 Uhr ein Notruf bei der Polizeidirektion Leipzig ein. Die anrufende Jugendliche (16) teilte mit, am Morgen zusammen mit einem weiteren Mädchen (13) auf dem Weg zur Schule in ein Fahrzeug gezerrt und danach in ein unbekanntes Objekt verbracht und seither eingesperrt zu sein.

Der Sachverhalt wurde als ernstzunehmend eingestuft, was einen umfassenden polizeilichen Einsatz nach sich zog. Im Laufe eingeleiteten Maßnahmen konnte das vermeintliche Objekt im Ortsteil Lindenau lokalisiert werden. Unter Einbeziehung von Spezialeinheiten des LKA gelang es, die beiden Mädchen gegen 23:00 Uhr nach Eindringen in die vorher ausgemachten Räumlichkeiten anzutreffen und zumindest äußerlich wohlauf der weiteren ärztlichen Untersuchung sowie Betreuung zuzuführen. Hinweise auf mögliche Täter liegen bislang nicht vor.

Die kriminaltechnische Untersuchung des Objekts dauerte bis in die frühen Morgenstunden an und konnte abgeschlossen werden. Dennoch stehen die strafrechtlichen Ermittlungen des Verdachts der Freiheitsberaubung noch am Anfang und werden fortgeführt. Aus diesem Grund ist mit weiteren Informationen zum Sachverhalt nicht im Laufe des heutigen Tages zu rechnen. Wir bitten um Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Minderjährigen und zurückhaltende Berichterstattung. (sf)

Im Zuge der fortgesetzten Ermittlungen, auch Vernehmungen der beiden Mädchen, kann nunmehr ausgeschlossen werden, dass

  • diese gewaltsam in ein Fahrzeug verbracht und/oder
  • gegen ihren Willen in einem Objekt im Ortsteil Lindenau festgehalten wurden.

Der Straftatverdacht für eine Freiheitsberaubung hat sich folglich nicht bestätigt. Die genauen Umstände zum Aufenthalt in dem Objekt sind noch Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Zumindest kann ausgeschlossen werden, dass dort eine Gefahr für Leiben oder Leben bestand.

Da es sich um laufende Ermittlungen handelt und weil diese zusätzlich mit besonders schutzwürdigen Interessen der beiden Minderjährigen verknüpft sind, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine näheren Angaben gemacht werden. (db)