Kiel: 160 Ermittlungsverfahren in Bezug auf gefälschte Impf- und Testnachweise!

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Kiel

Aktuell führen die Kieler und Plöner Kriminalpolizei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kiel in über 160 Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts des Herstellens, sich Beschaffens und der Vorlage gefälschter Impf- und Testnachweise.

Die zugrundeliegenden Sachverhalte haben den Handel mit gefälschten Impfpässen, Versuche, ein digitales Impfzertifikat mit Hilfe gefälschter Einträge zu erlangen, sowie das Ausstellen von gefälschten Impfnachweisen zum Gegenstand.

Die Beamtinnen und Beamten haben bislang rund 30 Durchsuchungsbeschlüsse in Kiel und dem Kreis Plön vollstreckt, wobei der Schwerpunkt in der Landeshauptstadt liegt. Hierbei stellten sie unter anderem Blanko-Impfpässe sowie gefälschte Impfstoffaufkleber, Stempel, Zertifikate und Impfpässe sicher. Darüber hinaus stellten sie zahlreiche Mobiltelefone mit falschen digitalen Impfnachweisen sicher, die nun ausgewertet werden.

In ca. 65 Fällen meldeten sich Angestellte von Apotheken bei der Polizei, nachdem diese Unstimmigkeiten bei der Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten bemerkten. In jeweils ca. 30 Fällen informierten Arbeitgeber oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden oder Geschäften die Polizei, da bei ihnen gefälschte Impfpässe vorgelegt wurden. In weiteren ca. 20 Fällen wird gegen Personen ermittelt, die gefälschte Impfpässe erstellt oder angeboten haben.

Darüber hinaus wird in ca. 15 Verfahren gegen Angehörige medizinischer Heilberufe wegen des Verdachts des Erstellens unrichtiger Atteste zur Befreiung der Maskentragepflicht ermittelt. Weitere Verfahren wurden wegen des Verdachts strafbarer Vorbereitungshandlungen eingeleitet, beispielsweise der Bestellung von Stempeln und Etiketten oder der Ausgabe falscher Antigentest-Zertifikate.

Seit Sommer 2021 ist ein stetiger Anstieg der Ermittlungsverfahren zu verzeichnen. Waren es Mitte des Jahres noch wenige Verdachtsfälle pro Woche, steigerte sich die Zahl bis Ende des Jahres auf bis zu 30 in nur einer Woche. Seit Beginn des Jahres 2022 kommen wöchentlich rund zehn neue Ermittlungsverfahren hinzu.

Die intensiven gemeinsamen Ermittlungen der Kommissariate 14 und 5 der Kieler Kriminalpolizei, der Kriminalpolizei Plön sowie der Staatsanwaltschaft Kiel dauern an. Auskünfte zum Stand der jeweiligen Verfahren können derzeit nicht gegeben werden.

Rechtliche Hintergründe:

Seit Einführung einer Gesetzesänderung im November 2021 ist bereits die Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen strafbar, zum Beispiel das Präparieren von Blanko-Impfausweisen, der Handel mit und das Sich verschaffen von solchen Produkten. Das Strafmaß dieser Taten erstreckt sich nach dem Gesetz (§ 275 StGB) von Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Die Herstellung falscher Impfausweise sowohl durch Ärzte als auch durch Privatpersonen sanktioniert das Gesetz gem. §§ 277, 278 StGB mit Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.

Auch die Nutzung eines gefälschten Impfausweises zur Täuschung im Rechtsverkehr, zum Beispiel in einer Apotheke, stellt eine Straftat dar. Vorrangig kommt in diesen Fällen jedoch eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB in Betracht, für die das Gesetz im Regelfall eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorsieht. Im Übrigen steht ein Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 279 StGB im Raum, welcher mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird.

Staatsanwaltschaft Kiel

Polizeidirektion Kiel