Koalition schafft Gesetz gegen manipulierte Arzt-Diagnosen

 

Düsseldorf  – Die große Koalition will gesetzlich gegen die Manipulation von Krankheitsdiagnosen durch Ärzte und Krankenkassen vorgehen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der in Düsseldorf erscheinenden “Rheinischen Post” (Freitagausgabe) vorliegt. Damit reagiert die Koalition auf den Missstand, dass Kassen und Ärzte zum beiderseitigen finanziellen Vorteil die Patienten auf dem Papier kränker machen, als sie es in Wirklichkeit sind. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht soll die Abrechnung zwischen Ärzten und Kassen eine “manipulationsresistente Ausgestaltung” erfahren. Dafür soll die “zusätzliche Vergütung von Diagnosen, nachträgliche Diagnoseübermittlung” und die “Kodierberatung” der Ärzte durch Krankenkassen verboten werden. Damit die Aufsichtsbehörden das Vorgehen der Kassen auch tatsächlich überprüfen können, werden die Kassen zur Zusammenarbeit verpflichtet. Kassen, die dem nicht nachkommen, sollen ein Zwangsgeld von bis zu zehn Millionen Euro zahlen müssen. Die Neuregelung soll an das geplante Heil- und Hilfsmittelgesetz angehängt und am 25. Januar in den Bundestag eingebracht werden.

KONTEXT:

Die Krankenkassen erhalten ihre Geldzuweisungen je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand ihrer Mitglieder aus dem Gesundheitsfonds. Der Gesundheitsfonds speist sich aus den Beitragsgeldern der Versicherten. Die Geldausschüttung je nach Krankheitsbildern der Versicherten erfolgt über den komplizierten Mechanismus des “morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich”. Wieviel Geld die Kassen bekommen, hängt also von der Diagnose der Ärzte ab. Der Kampf um die Mittelverteilung aus dem Gesundheitsfonds hat viele Krankenkassen kreativ werden lassen. Sie schlossen teils gesonderte Verträge mit den Ärzten ab, die das Erstellen von Diagnosen gesondert vergüten. Teils schicken sie ihre Berater in die Praxen, die den Ärzten erklären, welche Diagnosen mehr Geld bringen. Finanziellen Nutzen haben beide Seite: Die Kassen erhalten mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds, die Ärzte Sondervergütungen.

 

 

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