#Köln: 17-Jähriger #Migrant #beraubt #Kölnbesucherin!

 

 

Köln  – Nicht weit gekommen ist ein Räuber (17) mit seiner Beute am späten Dienstagabend (16. Januar) in der Kölner Altstadt-Süd. Spontan nahmen mehrere Zeugen (32, 42, 59) die Verfolgung auf, nachdem der Jugendliche an der Poststraße einer 46-Jährigen ihre Handtasche entrissen hatte. Am Pantaleonsberg klickten die Handschellen.

Gegen 23.10 Uhr hatte die Touristin mit einer Begleiterin (44) die U-Bahn-Haltestelle Poststraße verlassen, um zu ihrem Hotel zurückzugehen. Im vermeintlichen Schutz der Dunkelheit ging daraufhin der 17-Jährige die Überraschte von hinten an und riss ihr die Handtasche von der Schulter. Mit seiner Beute sprintete der jugendliche Angreifer in Richtung der Straße Rothgerberbach. Auf dieses Tatgeschehen waren jedoch drei Mitarbeiter der Kölner Verkehrsbetriebe aufmerksam geworden. Diese alarmierten geistesgegenwärtig die Polizei und gaben eine genaue Täterbeschreibung ab. Zusammen mit den beiden Frauen liefen die Zeugen dann hinter dem Flüchtigen her. Im Pantaleonspark gegenüber der Straße Rothgerberbach verloren die Verfolger den dunkel gekleideten Raubtäter aus den Augen.

Mehrere Streifenwagenbesatzungen fahndeten im Umfeld nach dem beschriebenen Täter. Unter einem Gebüsch fand sich die Handtasche der Geschädigten. “Mein Smartphone und meine Geldbörse fehlen”, gab diese nach entsprechender Nachschau an. Kurz darauf näherte sich ein junger, der Personenbeschreibung entsprechender Mann einer städtischen Unterkunft auf dem Pantaleonshügel. Die Beamten sprachen den Verdächtigen an und kontrollierten ihn. Bei seiner Durchsuchung fanden sich das soeben erst entwendete Mobiltelefon und Bargeld der 46-Jährigen. Gegen 22 Uhr war der nunmehr Festgenommene von einer Sicherheitskraft dabei erwischt worden, als er in einem Lebensmitteldiscounter an der Severinstraße versuchte, Spirituosen zu stehlen.

Das wegen Raubes gegen den 17-Jährigen ermittelnde Kriminalkommissariat 14 prüft nun, ob er noch für weitere Straftaten verantwortlich sein könnte. Der Beschuldigte kann in Deutschland keinen festen Wohnsitz vorweisen. Er muss sich heute vor einem Haftrichter verantworten. (cg)