Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.03.2017
– C-157/15 –
Pflicht zum Tragen neutraler Kleidung begründet keine unmittelbar auf Religion oder Weltanschauung beruhende Ungleichbehandlung
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, keine unmittelbare Diskriminierung darstellt.
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