Kopftuch-Urteil: Keine Diskriminierung: Unternehmensinterne Regel darf Tragen eines Kopftuchs verbieten!

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.03.2017
– C-157/15 –

Pflicht zum Tragen neutraler Kleidung begründet keine unmittelbar auf Religion oder Weltanschauung beruhende Ungleichbehandlung

 

 

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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, keine unmittelbare Diskriminierung darstellt.

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