Kritik an Neuregelung für Notfallsanitäter

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten sehen die geplante Modernisierung der medizinisch-technischen Berufe grundsätzlich positiv, plädieren aber für einige Ergänzungen und Änderungen. Kritisch gesehen wird die Neuregelung für Einsätze der Notfallsanitäter. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch zum Gesetzentwurf (19/24447) der Bundesregierung in schriftlichen Stellungnahmen.

Mit dem Gesetz sollen die Berufe in der medizinischen Technologie aufgewertet werden. Die MTA-Reform betrifft die Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik sowie die medizinische Technologie für Veterinärmedizin. Künftig soll eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Ein Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßte zwar die Abschaffung des Schulgeldes im Sinne der Gleichberechtigung von Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen, lehnte die geplante Finanzierung zulasten der GKV aber ab. Die GKV müsse von Gesamtkosten im mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbetrag ausgehen. Wieder würden mit der Finanzierung des Schulgeldes und der Ausbildungskosten durch die GKV staatliche Aufgaben quersubventioniert.

Mehrere medizinisch-technische Fachgesellschaften erklärten, die beruflichen Perspektiven für akademisch interessierte Bewerber sollten verbessert werden. Um die Attraktivität des Berufsbildes der Medizinisch-Technischen Radiologieassistenten (MTRA) zu erhöhen, werde die Erprobung einer grundständigen Teilakademisierung befürwortet.

Die Novelle sieht auch eine Anpassung des Notfallsanitätergesetzes vor, um Notfallsanitätern im Einsatz mehr Rechtssicherheit zu geben. Nach Ansicht von Experten ist die geplante Neuregelung unzureichend. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) erklärte, die im Entwurf dargestellten Voraussetzungen seien unrealistisch und führten zu einer Verschlechterung der Abläufe im Einsatz. Patienten müssten länger auf eine Behandlung warten, da die Notfallsanitäter zunächst versuchen müssten, ihr Vorgehen ärztlich abzusichern.

Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht den Punkt kritisch. Die geplante Regelung führe zu mehr Aufwand in zeitkritischen Situationen und im Ergebnis zu mehr Rechtsunsicherheit.

Quelle: https://www.bundestag.de/hib