Kükenschreddern: BVerwG ent­scheidet doch übers Kük­en­sch­red­dern!

 

Im vergangenen Jahr hatte das OVG NRW entschieden, dass die massenhafte Tötung männlicher Küken nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Nun wird das BVerwG nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde doch noch zu der Frage entscheiden.

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http://www.lto.de/

 

 

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