Kundgebung in Wiesbaden am: 12.03.2015!
Gegen Einführung und Erleichterung von Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie (Maßregelvollzug) in Hessen!
am: 12.03.2015
beginn: 13:00 Uhr
Ort: 65183 Wiesbaden
Marktplatz: zwischen
Rathaus und Marktkirche
Hier nochmal der Hintergrund:
Am 12.3. ist in Wiesbaden eine Anhörung zur Neufassung des Maßregelvollzugsgesetzes in Hessen. Es sollen wieder Zwangs-maßnahmen erlaubt und erleichtert werden.
Infoseite der Landesregierung mit Download des Gesetzentwurfs:
Sofortforderungen für ein neues Maßregelvollzugsgesetz!
Unter Aufrechterhaltung unserer grundlegenden Forderung nach Abschaffung aller psychiatrischen Zwangsstrukturen und damit einem Ende allen Maßregelns, unserer Ablehnung der Verfügung von Menschen über Menschen, der zwangsweisen Verabreichung verhaltenssteuernder Stoffe von Menschen durch Menschen und der Erniedrigung oder formalen Begutachtung von Menschen durch Menschen sowie mit der Überzeugnung, dass der Mensch das Maß der Dinge ist und nicht umgekehrt, fordern wir zur sofortigen Umsetzung im neuen Maßregelvollzugsrecht und damit in allen Psychiatrien Hessens:
- Volle Anerkennung der Patient_innenverfügungen und Vorsorgevollmachten ohne Wenn und Aber in Kliniken, vor Gutachter_innen und vor Gericht.
- Internetzugang, Wahrung des Postgeheimnisses, uneingeschränktes Telefon- und Besuchsrecht in allen freien Phasen des Tages (mindestens zwei Stunden pro Tag).
- Vorführung vor Richter_innen oder Gutachter_innen nur ohne vorherige, erzwungene Einnahme oder Zuführung von Psychopharmaka sowie Dokumentation (auch bei gewünschter Einnahme), welche Psychopharmaka in den sechs Monaten davor eingeflößt oder abgesetzt wurden.
- Keine Sanktionierung für kritische, auch polemische mündliche oder schriftliche Äußerungen. Keine Einschränkung oder Repression für Pressekontakte oder Teilnahme an Protestaktionen.
- Keine Fixierungen, Zwangsmedikamentierungen und Isolierungen in oder durch die psychiatrischen Anstalten!
- Uneingeschränktes und jederzeitiges Einsichtsrecht in die Patient_innen-akten und Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
- Besuchskommissionen mit vollen Rechten und unter Beteiligung von
Angehörigenvertreter_innen, Betroffenen und zivilgesellschaftlichen, u.a. psychiatriekritischen Vertreter_innen aus dem In- und Ausland. - Ständige, mindestens einmal jährlich öffentlich zu machende Dokumentation aller Grundrechtseinschränkungen (Freiheitsberaubungen, Verschärfung der Freiheitsbeschränkungen, körperliche Unversehrtheit, Wahrung des Post- und Telefongeheimnisses).
- Standardisierung der Rechtsbelehrungen für Betroffene und Überreichung einer standardisierten Rechtshilfe mit Benennung aller Rechte und Pflichten der Inhaftierten.
- Schriftliche Dokumentation und Begründung aller sogenannten „Besonderen Sicherungsmaßnahmen“ einschließlich der vollen Akteneinsichtsmöglichkeiten und sofortiger Beschwerdemöglichkeiten für die Betroffenen.
- Ausgang jeden Tag und mögliche frühzeitige Integration in Maßnahmen außerhalb geschlossener Einrichtungen, d.h. psychiatrischer Vollzug in Anlehnung an den offenen Strafvollzug als Standard des Maßregelvollzugs. Dokumentation und besonderer richterlicher Beschluss bei Einschränkungen.
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