Zur Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD zur Steuerbegünstigung sowie staatlichen Förderung des Vereins „Welcome In! Fulda e.V.“ erklärt Gerhard Bärsch, familienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Die Landesregierung hat nun endlich offiziell zugegeben, was ihr bereits seit Jahren von vielen Seiten vorgeworfen wird: die Steuerbegünstigung sowie üppige finanzielle Ausstattung einer Nichtregierungs-Organisation, die sich in ihrem Sinne am parteipolitischen Meinungskampf beteiligt. Zwar werden nur parteipolitisch neutral ausgestaltete Veranstaltungen und Projekte gefördert, aus Sicht der Landesregierung sei es jedoch irrelevant, dass sich der betreffende Verein an anderer Stelle durchaus am parteipolitischen Meinungskampf beteiligt und sich sogar Kampagnen bestimmter politischer Parteien gegen ihre Konkurrenz anschließt. Am Beispiel des staatlich geförderten Vereins ‚Welcome In! Fulda e.V.‘ wird dies besonders deutlich, der unter anderem gemeinsam mit der Parteijugend der SPD, Grünen und Linken eine Demonstration gegen eine Versammlung der AfD unterstützt hat. Durch die damit bewirkte Stärkung der Gegner ihrer Opposition verletzt die Landesregierung unserer Ansicht nach das staatliche Gebot der parteipolitischen Neutralität.
Da anzunehmen ist, dass von dieser Förderpraxis auch andere NGOs profitieren, ist zum einen ein rechtlich klar geregeltes Verbot dieser verfassungswidrigen Umgehungskonstruktion in der Landeshaushaltsordnung erforderlich: Künftig müssen im Interesse der Chancengleichheit aller Parteien staatliche Förderungen an solche NGOs unterbleiben, die sich am parteipolitischen Meinungskampf beteiligen, etwa indem sie für oder gegen bestimmte politische Parteien agitieren. Zum anderen fordern wir die Landesregierung auf, im Bundesrat auf eine Konkretisierung der Abgabenordnung hinzuwirken, die der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hinreichend Rechnung trägt und eine Steuerbegünstigung von solchen Vereinen ausnahmslos ausschließt. Darüber hinaus hat die Landesregierung die Überprüfung der Gemeinnützigkeit dieser Vereine durch die jeweils zuständigen Finanzämter unverzüglich zu veranlassen. Von staatlichen Fördergeldern und Steuerbegünstigungen dürfen nur solche Vereine profitieren, die sich parteipolitisch völlig neutral verhalten.“
AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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