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Weil sie vor einer ärztlichen Behandlung nicht ausreichend aufgeklärt wurde, hat eine Intersexuelle Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das hat das Landgericht Fürth entschieden. Der heute 41-Jährigen wurde bei einem Eingriff …
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: Landgericht Nürnberg: Intersexuelle hat Anspruch auf Schadenersatz?