#Landshut: #Osteuropäer #leiht #Bau-Arbeiter aus, #verursacht #Steuer-Schaden von 135.000 €!

Bildquelle: Zoll Bild: FKS
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Landshut – Im Zeitraum von Herbst 2014 bis 2016 versorgte ein in Deutschland ansässiger osteuropäischer Staatsbürger im großen Stil deutsche Bauunternehmer mit Arbeitskräften. Bis zu 20 Arbeitnehmer hatte er in seiner Firma beschäftigt und verlieh diese entgegen den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes an verschiedene Firmen. In seiner Heimat noch überwiegend Landwirt, hatte er sich nach Deutschland aufgemacht, um sich hier eine erträglichere Einkommensquelle zu verschaffen. Er gründete eine Firma, ging auf verschiedene Bauunternehmer aus dem Bezirk des Hauptzollamts zu und bot erfolgreich seine Arbeitskräfte an.

Bei einer verdachtsunabhängigen Prüfung einer Baustelle im Landkreis Dingolfing-Landau wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut auf die illegalen Geschäfte aufmerksam und konnte nach umfangreichen Ermittlungen über 40 000 Verleihstunden feststellen.

Die durch diese unzulässigen Verleihgeschäfte erzielten wirtschaftlichen Vorteile wurden vom Zoll durch Einziehungsbescheide in Höhe von insgesamt 135 000,- EUR abgeschöpft.

Zusatzinformation:

Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz kann bei einer mit Bußgeld bedrohten Handlung statt der Geldstrafe die Einziehung des Wertes, der durch die Tat als Gewinnertrag erlangt wurde, angeordnet werden. Der erwirtschaftete Vorteil wird somit abgeschöpft. Wird die Tat mit einem Bußgeld geahndet, ist auch hier bei der Bemessung die Höhe des wirtschaftlichen Vorteils zu berücksichtigen.

Hauptzollamt Landshut