LKA-MV: Öffentliche Androhung von Straftat durch Jugendlichen in Sozialen Medien

Foto by: Screenshot Twitter Polizei Rostock
Foto by: Screenshot Twitter Polizei Rostock

 

Häufig werden in Sozialen Medien unüberlegte Äußerungen getätigt und so einer unüberschaubar hohen Anzahl von Personen zugänglich gemacht. Sind diese Äußerungen oder Veröffentlichungen jedoch strafrechtlich relevant, können sie unter Umständen dazu führen, dass noch am gleichen Abend die Polizei vor der Tür steht, um den Sachverhalt aufzuklären. So geschehen in der vergangenen Woche in Rostock:

In offensichtlicher Unkenntnis der Tragweite seines Handelns äußerte ein 16-jähriger Schüler in englischer Sprache in den Sozialen Medien Überlegungen zu einem Amoklauf.

Amerikanische Sicherheitsbehörden wurden auf die Äußerungen aufmerksam und gaben umgehend einen entsprechenden Hinweis über das Bundeskriminalamt an das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern. Nach der Überprüfung der übermittelten Informationen erfolgte daraufhin die Verständigung der örtlich zuständigen Polizeidienststelle. Noch am gleichen Abend statteten Polizeivollzugskräfte dem Schüler im Beisein seiner Mutter einen unerwarteten Besuch ab.

Dabei räumte der 16-Jährige die unbedachten Äußerungen vollumfänglich ein, bestritt aber jegliches Interesse an der tatsächlichen Planung oder Ausführung eines Amoklaufs. Auch eine Zugriffsmöglichkeit auf Waffen wurde nicht festgestellt. Der Schüler gab an, die Äußerungen getätigt zu haben, ohne sich über die möglichen Folgen im Klaren zu sein, und entschuldigte sich bei den Beamten.

Wie dieser aktuelle Fall zeigt, führt die öffentliche Androhung von Straftaten, auch im vermeintlich anonymen Internet, zum konsequenten Handeln der Sicherheitsbehörden. So drohen im Einzelfall nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern unter Umständen auch hohe Kosten für Einsatzmaßnahmen.

Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern