Im bayerischen Lohr am Main sorgt ein brisanter Vorgang in der forensischen Psychiatrie für wachsende Empörung. Im Mittelpunkt steht der Fall von Thomas Krebs – und ein gerichtlicher Beschluss, der offenbar weiterhin ohne Konsequenzen bleibt. Ein Beschluss des zuständigen Gerichts stellte fest, dass die Verweigerung einer Lockerungsstufe C1 rechtswidrig gewesen sein soll. Doch trotz dieser Entscheidung scheint sich in der Praxis bislang wenig verändert zu haben. Kritiker sprechen von einem möglichen Versagen der Verantwortlichen und stellen die Frage, warum eine als rechtswidrig eingestufte Maßnahme offenbar nicht umgehend korrigiert wurde.

Besonders brisant: Die eigentlich erwartete Umsetzung der nächsten Lockerungsstufe scheint weiterhin auszubleiben. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass Verfahren und Abläufe in die Länge gezogen werden. Beobachter vermuten, dass parallel ein externes Gutachten vorbereitet werden soll, das auf Basis der Aktenlage erstellt wird. Kritiker befürchten, dass ein solcher Schritt genutzt werden könnte, um weitere Entscheidungen zu verzögern oder neue Hürden aufzubauen. Warum die Klinik trotz der gerichtlichen Klarstellung nicht sofort mit der entsprechenden Lockerung beginnt, sorgt deshalb für große Irritationen.

Für zusätzlichen Unmut sorgt ein weiteres Detail aus dem Klinikalltag. Nach Angaben aus dem Umfeld von Thomas Krebs erhielt dieser ein Schreiben, in dem ausgerechnet er selbst darüber informieren sollte, dass die nächste Lockerungsstufe umgesetzt werden müsse. Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Klinik nun offenbar erneut nach einer verbummelten Woche Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufnehmen will – eine Entscheidung, die erst Monate nach der gerichtlichen Klarstellung getroffen worden sein soll. Für Beobachter verstärkt sich damit der Eindruck, dass sich das Verfahren weiter verzögert. Die zentrale Frage bleibt deshalb im Raum stehen: Handelt es sich nur um bürokratische Abläufe – oder wird hier bewusst Zeit gewonnen?
Der vorliegende Beschluss vom 16.10.2025 – Az. 203 StObWs 370/25 wurde bis heute nicht umgesetzt!

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