Lohn-Skandal: Minijobber ohne Mindestlohn!

 

Cottbus  – Wirklich überraschen kann es nicht, dass viele Minijobber um den Mindestlohn geprellt werden. Die entsprechende Untersuchung eines gewerkschaftsnahen Wirtschaftsinstituts ist gewissermaßen nur eine Bestätigung vergleichbarer Befunde aus der jüngeren Vergangenheit. So hatte auch schon das hauseigene Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit ermittelt, dass mehr als jeder dritte Minijobber rechtswidrig keinen bezahlten Urlaub erhält und sogar fast jeder zweite bei der auch ihm zustehenden Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leer ausgeht. Ein Grund ist schlicht die Unkenntnis der Betroffenen über ihre eigenen Rechte. Es gibt aber auch noch eine andere Ursache. Durch den Mindestlohn müssten viele Minijobs für die Arbeitgeber eigentlich unrentabel geworden sein. Schließlich zahlen sie auf den Lohn noch eine Pauschale von 30 Prozent Steuern und Sozialbeiträgen oben drauf. Steigt auch noch der Mindestlohn, steigen ihre Kosten gleich an zwei Stellen. Dabei müsste sich für viele Minijobber streng genommen die Arbeitszeit verringern. Denn die Verdienstobergrenze von 450 Euro bleibt ja vom Anstieg des Stundenlohns unberührt. In der Praxis freilich dürfte es vielfach anders laufen. Minijobs bieten nämlich auch ein Einfallstor für Schwarzarbeit: Offiziell sind sie legal und angemeldet, aber unter der Hand wird länger gearbeitet, was sich am Ende nicht nur für Arbeitgeber rechnet, sondern auch für Arbeitnehmer. Die einzige Möglichkeit, diesen Missbrauch zu bekämpfen, sind wirksame Kontrollen. Doch genau daran hapert es. Nach dem Mindestlohngesetz sollte zwar auch die Zahl der Prüfer spürbar steigen. Aber in Wirklichkeit geht es hier viel zu schleppend voran. Für diese Erkenntnis bedarf es übrigens keiner weiteren Studie.

 

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