#Lüneburg: #DNA-#Treffer im #Göhrde-Fall nach 28 Jahren?

Urheber: ssilver / 123RF Standard-Bild
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Lüneburg  – Im Sommer 1989 kam es in der Nähe von Lüneburg zu mehreren Tötungsdelikten, die offensichtlich miteinander in Verbindung stehen. In einem Waldstück in der Göhrde wurden in einem engen zeitlichen Kontext zwei Paare getötet. Ebenfalls im Sommer 1989 verschwand die damals 41 jährige Birgit M.

Im Rahmen der erneuten Aufarbeitung durch die Ermittlungsgruppe Göhrde konnte in einem der Fahrzeuge der Opfer der sog. “Göhrdemorde” eine DNA-Spur gesichert werden. Diese DNA konnte nunmehr dem bereits verstorbenen Tatverdächtigen, Kurt-Werner W., zugeordnet werden. Es fanden sich bei einer frühen Durchsuchung bei Kurt-Werner W. Videoaufzeichnungen von Fernsehsendungen über die Göhrdemorde und der verschwundenen Birgit M. sowie Bildschirmtext-Auszüge mit aufgelisteten Namen mit Bezug zu einem der Opfer der Göhrdemorde.

Ebenfalls auf dem Grundstück, auf dem seinerzeit Kurt-Werner W. lebte, fanden Ende September Angehörige von Birgit M. die sterblichen Überreste der 1989 verschwundenen Frau.

Aufgrund der Gesamtschau aller Umstände besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass Kurt-Werner W. bei seinen Taten nicht (immer) alleine gehandelt haben könnte. Bei Betrachtung der vorliegenden Fakten kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kurt-Werner W. sowohl für diese als auch für weitere Taten verantwortlich ist.

Da somit der Mordfall Birgit M. als auch die Göhrdemorde überregional im Zusammenhang mit weiteren Straftaten stehen könnten, soll zukünftig bei der hiesigen Polizeidirektion eine Clearing-Stelle eingerichtet werden. Damit werden die Dienststellen in die Lage versetzt, Straftaten, die in deren Zuständigkeitsbereich liegen, auf etwaige Zusammenhänge mit den hiesigen Taten zu überprüfen.

Sobald das schriftliche Obduktionsgutachten im Fall Birgit M. vorliegt und eine aus hiesiger Sicht abschließende Bewertung im Fall Birgit M. und / oder der sog. Göhrdemorde möglich ist, werden die zuständige Staatsanwaltschaft Lüneburg und die Polizeidirektion Lüneburg die Medien/Öffentlichkeit über die Ermittlungsergebnisse in Kenntnis setzen.