Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will in der Debatte um Abtreibungen den Streit zwischen Union und SPD um den Werbeverbot-Paragraf 219a STGB ohne gesetzliche Änderung beilegen. “Ich werde zeitnah Gespräche mit Ärzten und Beratungsstellen führen, um zu überprüfen, ob es in dieser für die betroffenen Frauen sehr schwierigen persönlichen Situation bisher nicht abgedeckte Informationsbedarfe gibt”, kündigte Spahn im Interview mit der in Düsseldorf erscheinenden “Rheinischen Post” (Samstagausgabe) an. “Das könnten wir lösen, ohne den 219a zu ändern”, betonte der Minister. Spahn bestärkte seine Haltung: “Das Werbeverbot im 219a muss bleiben. Mein Ziel ist es, dass Union und SPD eine gemeinsame Lösung finden.”
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Strafgesetzbuch (StGB)
§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
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eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
- 2.
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Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung