Missbrauchsfälle von Lügde: Polizei verliert die Nerven und richtet besonderes Presseverfahren ein!

 

SR/ Bielefeld/ Lippe/ Lügde – Das große überregionale und unverändert weiter anhaltende Interesse der Medien an den Verfahren im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen auf dem Campingplatz in Lügde-Elbrinxen veranlasst die Pressestellen der Staatsanwaltschaft Detmold und des Polizeipräsidiums Bielefeld dazu, die Beantwortung von Medienanfragen zu systematisieren und zu kanalisieren.

Ab sofort werden Medienvertreter um Beachtung des folgenden Verfahrens gebeten:

“Ihre Fragen zu Verfahren im Rahmen der Ermittlungskommissionen “Eichwald” und “Rad” richten Sie bitte ausschließlich schriftlich an die E-Mail-Adresse pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de.

Die Pressestellen des Polizeipräsidiums Bielefeld und der Staatsanwaltschaft Detmold werden, nach Absprache untereinander, Ihre Fragen – soweit sie früh genug eingehen und keine Recherchen erfordern – möglichst noch am selben Tag beantworten.

Soweit sich Anfragen von verschiedenen Medien überschneiden, ähneln oder dasselbe Thema betreffen, behalten wir uns vor, die Antworten in einer Pressemitteilung zusammenzufassen und zu verbreiten.

O-Töne und Interviews (auch telefonisch) können nur noch bei herausragenden Informationslagen gegeben werden. Auch hier müssen wir uns vorbehalten, die Informationen in Sammel-O-Tönen oder Presseerklärungen zu verbreiten.”

Allein auf dem Festnetzanschluss und dem E-Mail-Account des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft, zu dessen Aufgaben – unter vielen anderen – auch die Ermittlungstätigkeit in der EK “Rad” gehört, gingen zum Beispiel am 27.02.2019, innerhalb weniger Stunden der Abwesenheit, eine Vielzahl von Anfragen verschiedener Medienvertreter für O-Töne, Interviews, Auskünfte oder Bitten um Rückrufe ein. Auch die Pressestelle des Polizeipräsidiums Bielefeld verzeichnete parallel zahlreiche Medienanfragen im selben Zeitraum. Die sorgfältige und zeitnahe Beantwortung einer solchen Menge von Anfragen ist allein aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Dies gilt auch für die Vielzahl der Wünsche auf Einzel-O-Töne.

Das bisherige Verfahren führte auch zu einer Ungleichbehandlung der Medien, da es letztlich dem Zufall überlassen war, ob der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft oder die Pressestelle der Polizei persönlich erreicht oder lediglich eine Nachricht hinterlassen werden konnte.

Um die Erfüllung des Informationsauftrags der Medien und die Gleichbehandlung aller Medienvertreter einerseits, die Arbeitsfähigkeit der Ermittler und der Pressestellen andererseits weiter sicherzustellen, ist es erforderlich, Medienanfragen entsprechend des oben beschriebenen Verfahrens zu beantworten.