Mobbing bei der Polizei in Brandenburg?

 

Mobbing in unserer Polizei? Gibt es gar nicht!

Mobbing ist ein weit verbreitetes Phänomen. Die Dunkelziffer (ca. 1 Millionen Arbeitnehmer) ist  enorm hoch, da Betroffene oftmals davor zurückschrecken, solche Handlungen anzuzeigen.  Das Thema Mobbing war in den 90-er Jahren eine regelrechte Modeerscheinung. Mobbingvereinbarungen schossen wie Pilze aus dem Boden, um diesem tagesaktuellen Thema politisch korrekt Folge zu leisten. Inzwischen ist diese Rubrik aus dem Fokus weitestgehend verschwunden. Dabei ist der damit verbundene Psychoterror so präsent wie immer. Nur die Politik der Behörden und Unternehmen hat sich grundlegend geändert: Aus den Augen aus dem Sinn! 

 

Was ist Mobbing?

„Das sind Geschehensprozesse in der Arbeitswelt, in dem destruktive Handlungen unterschiedlicher Art wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen Einzelne vorgenommen werden, welche von den Betroffenen als eine Beeinträchtigung und Verletzung empfunden werden und dessen ungebremster Verlauf für die Betroffenen dazu führt, dass ihre Befindlichkeit und Gesundheit beeinträchtigt werden, ihre soziale Isolation und Ausgrenzung zunehmen und regelmäßig im Verlust ihres bisherigen beruflichen Wirkbereichs endet.“ (Wolmerath & Esser 2008, S.22)  Die französische Autorin Marie-France Hirigoyen weist jedoch darauf hin, dass einem Teil der Mobbingfälle kein solcher Konflikt zu Grunde liegt, sondern der Wunsch des Täters nach psychischer Destabilisierung. Die wichtigste Vorgehensweise dabei ist eine  perverse Kommunikation. Dabei wird die Sprache manipuliert und entstellt. Lügen und unbeweisbare Behauptungen, Sarkasmus, Spott und Verachtung usw. werden in paradoxer Abfolge eingesetzt. Während Mobbing prinzipiell einem Ziel  zustrebt, ist die perverse Kommunikation der eigentliche Selbstzweck. Die Diskrepanz zwischen scheinbar undramatischen Attacken und dramatischen Auswirkungen gibt dem unerfahrenen Beobachter Rätsel auf. Er kommt leicht zur Vermutung von Überempfindlichkeit des Betroffenen. Ein Mobbingfall setzt sich aus einer Vielzahl solcher Attacken, Manipulationen, Demütigungen, Ausgrenzungen, Verunsicherungen oder Diskriminierungen zusammen, die über einen längeren Zeitraum einwirken. Die Verletzlichkeit des Betroffenen verschärft sich noch, wenn die Angreifer jede Form von Feindseligkeit leugnen (GdP Arbeitsbroschüre Nr.16)

 

Behörden und Vorgesetzte mauern nicht selten bei diesem Thema, da nicht sein kann was nicht sein darf. So wird die Chance verkannt, reinen Tisch zu machen, da nur so eine konstruktive Teamentwicklung möglich ist.  Stattdessen werden Probleme unter den Tisch gekehrt und der Gemobbte als Querulant abgestempelt, ohne dabei den Gesamtorganismus zu betrachten. Jeder ist sich dann selbst der Nächste. Es gibt bestimmte Strukturen mit einer damit einhergehenden Führungs(un)kultur, die Mobbing begünstigen. Die Polizei ist mit ihrer strengen Hierarchie dafür geradezu prädestiniert. Mitunter  finden sich dann Personen mit bestimmten Merkmalen, beispielsweise Wichtigtuerei oder narzisstisches  Mittelpunktstreben, die  ihre Profilierung erfolgreich auf Kosten anderer betreiben. Dann kommt es schnell zu regelmäßigen Angriffen auf Menschen, die sich aus irgendwelchen Gründen von anderen unterscheiden. Hat der Gemobbte in der Folge endlich aufgegeben und ist aus dem Team ausgeschieden, wird  zur allgemeinen Überraschung, bald  der  nächste  Mitarbeiter  gemobbt.

 

Nanu, warum ist das so? 

Weil daraus die  Führungskultur  durch den Weggang des Gemobbten als bewährt hervorgegangen war  und die Persönlichkeitsmerkmale der aggressiv- kalten Täter unangetastet blieben. Dadurch wurde deren Stellung als Mobber im Team sogar gestärkt,  auch wenn das gar nicht in der Absicht der Behörde lag. Jedes folgenlose  antisoziale Verhalten führt dazu, dass in immer kürzeren Abständen immer  perversere Angriffe legalisiert werden, da sich die Täter in ihrem Umgang gegenüber den auserwählten Opfern, durch Nichtahndung der Vorgesetzten, gestärkt fühlen.  Dreht sich die Spirale der Per­fi­di­tät somit ungestört immer weiter,  gibt es bald kein Zurück mehr. Viele Mitläufer machen  schon deshalb  gemeinsame Sache, damit sie nicht selbst die nächsten Auserwählten auf der Klaviatur der  Niedertracht sind. Diese Bedingungen heißt es dann zu verändern, was nicht selten nur schwer möglich ist. Behörden, die Mobbing einräumen, könnten auch zugeben, dass mit ihrer Arbeitsorganisation und der Personalauswahl ihrer Führungskräfte etwas falsch gelaufen ist.  Denn  Chefs und Mobber gehen in der Folge schnell eine Notgemeinschaft ein, um genau diese notwendigen Veränderungen zu verhindern. Einmal ganz davon abgesehen, dass es auch Chefs geben soll, die selbst mobben und Mitarbeiter zum Abschuss freigeben (sog. Bossing). Mobbing dient mitunter einer kalten Personalpolitik um rechtliche Gepflogenheiten zu umgehen, mit anderen Worten: Sie etabliert sich um einen Aufwand für Konfliktlösungsverfahren, Einhaltung von Rechtsvorschriften  und Schriftverkehr mit Rechtsanwälten wegzudrücken.  Außerdem braucht man keine Täter gegen  deren Willen umsetzen, Disziplinarmaßnahmen einleiten usw.  Es profitieren in der Summe somit ganz viele davon, wenn der Geschädigte als krank und querulatorisch abgetan und entfernt wird.  Mobbing kann Straftatbestände enthalten, wie: Unterlassene Hilfeleistung, Nötigung, Verleumdung, üble Nachrede bis hin zur Körperverletzung. Außerdem beinhaltet es Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz, denn jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer gegen menschenverachteten Auswüchse dieser Bösartigkeiten zu schützen. Geht Mobbing über viele Jahre, können schwere Erkrankungen, Frühverrentung, bis hin zum Tod des Betroffenen durch Suizid, Herzinfarkt, Schlaganfall usw. die Folge sein. Der wirtschaftliche Schaden beträgt nach Schätzungen des DGB ca. 25 Milliarden Euro/Jahr.  Aber auch aufgrund der damit verbundenen menschlichen Schicksale heißt es, solche  Zustände nicht zu dulden.

 

Wie kann ein „Mobbingverfahren“ in unserer Polizei ablaufen? Ein Negativbeispiel aus dem realen Leben:

Ein Scheinverfahren, dass sich über 16 Monate brotlos in die Länge zog,  davon die letzten 9 Monate, in denen mit dem Geschädigten jegliche Kommunikation durch die so genannte Mobbingbeauftragte verweigert wurde. Anfangs zwei stattgefundene Gespräche, davon eins mit empfundenen manipulativen Anstrich,  beide ohne Anfertigung eines gemeinsamen Protokolls; eine Mobbingakte, unvollständig und löchrig wie ein Schweizer Käse, mit nicht nachvollziehbaren Geheimermittlungen, ein Vorgesetzter, der Mobbing leugnet,  ein letzten Endes  in der Betroffenheitsnot eingeschalteter Rechtsanwalt, auf den die Beauftragte betreffs Forderung nach Akteneinsicht und einem Gespräch ebenfalls nicht reagiert. Ein Vorgesetzter, der sich nach diesen vielen Monaten weigert, mit seinem Bediensteten ein Mitarbeitergespräch (zum Thema Mobbing) zu führen, obwohl jeder Beamte gemäß Führungskonzept zur Personalentwicklung dieses einfordern darf.  Schließlich wurde dem Gemobbten, statt ein Abschlussgespräch zu führen, lediglich ein Briefchen geschrieben, das nicht nachvollziehbare Behauptungen enthielt, natürlich zu dessen Ungunsten, der sich nun seinerseits Beschuldigungen ausgesetzt sah, die jeglicher Grundlage entbehren. Gespräche verweigern und Briefchen schreiben, anstatt miteinander zu reden und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, sind das die neue moderne Führungskultur und das Gesundheitsmanagement anno 2014 in der brandenburgischen Polizei? So genannte Mobbingvereinbarungen sind dann das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Das Ergebnis können somit  tendenzielle Verfahren sein, die verbrannte Erde hinterlassen. Sie bestätigen lediglich, dass niemand auch nur einen Fehler gemacht hat  und darüber hinaus der schwarze Peter noch einmal mehr dem Gemobbten zugeschoben wird. So existiert beispielsweise zwischen den Mobbingbeauftragten der Polizei eine gut gemeinte/ gemachte Mobbingrunde mit Fallbesprechungen. Allerdings wurde die für den angeführten Fall verantwortliche Mobbingbeauftragte dort noch nie gesehen und keiner hatte es bisher gemerkt. In unserer Polizei gibt es leider keine einheitlichen bekannten Handhabungen und Formvorschriften mit Verfügungscharakter über die Führung von Mobbingverfahren. Das Glücksspiel beginnt, wenn eine Beauftragte hinzubefohlen wird und dagegen auch kein Protest hilft, wie in dem benannten Fall. Ich halte es außerdem für einen Fehler, dass Mobbingbeauftragte, (die dazu Laien sind, siehe Artikel Rudi Brandt in Wolmerath/Esser Werkbuch Mobbing, das 2011)  Sachverhalte in ihrer eigenen Behörde untersuchen.  Der Verkehrsunfall eines Funkstreifenwagens wird, aus gutem Grunde, auch nicht vom gleichen Polizeirevier aufgenommen. Das hierarchische Gegebenheiten dadurch noch zwingend verstärkt werden, dass Mobbingbeauftragte in ihrer eigenen Behörde ermitteln, dass nirgends verbindlich und vor allem transparent festgeschrieben steht, was und wie Mobbingverfahren zu führen sind, kann zu Willkür führen und einem weiteren Ungleichgewicht zu Ungunsten eines Opfers und gehört deshalb dringend abgeschafft. Ein Geschädigter weiß dadurch nicht einmal, was ihm im Verfahren zusteht und was nicht. So bleibt letzten Endes nur die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu engagieren und die Sache außerbehördlich zu entscheiden, was gar nicht in der Absicht lag und auch nicht im Sinne unserer Organisation sein kann. Es ist peinlich, wenn dann notgedrungen vor Gericht öffentlichkeitswirksam Zustände in einer Dienststelle beschrieben werden, wodurch noch ganz andere Fragen gestellt werden könnten.

 

Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen Mobbing zu wehren?

Machen wir uns nichts vor: Da man nicht selten auf eine Wand der Abwehr und des Schweigens stößt, hat ein Anzeigender in einer straffen Hierarchie nur begrenzte Chancen. Ja selbst einen unterstützenden Personalratsvorsitzenden kann der Dienststellenleiter auflaufen lassen- wenn er es denn will. Oftmals bleibt nur die freiwillige Versetzung, die ebenfalls nicht ungefährlich ist, da einem auch am neuen Dienstort recht bald der Ruf als Querulant vorausgehen wird. So etwas lässt sich vorsätzlich steuern und ist auch bekannt. Führe ein Mobbingtagebuch mit Datum, Uhrzeit, Sachverhaltsschilderung und Zeugen. Schaffe dir ein Netzwerk an Unterstützern, wie Anwalt, Polizeiseelsorger, Personalrat, Ärzte, Freunde, ggf. Journalisten etc., arbeite auch an deiner eigenen Persönlichkeit. Kennt jemand gar einen Fall, wo ein Mobber nachhaltig zur Verantwortung gezogen wurde? Wenn gar nichts mehr geht: nimm dir einen spezialisierten Anwalt, du kannst vorerst eine Präventionsklage vor Gericht einreichen. Hier ist die gesetzliche Beweispflicht des Mobbingnachweises nicht so hoch angesiedelt. Das kommt einer „einstweiligen Verfügung“ zu deinem Schutz nahe. Das machst du, wenn  der Arbeitgeber dich nicht schützen will, weil nichts ermittelt wurde und dich weiter der Situation aussetzt. Eine richtungweisende Entscheidung hat das BAG im Jahr 2007 gefasst  (8 AZR 593/06, NZA 2008, 223). Demzufolge ist die juristische Bewertung der Belästigung aus dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz analog auch auf den Tatbestand des Mobbings anzuwenden. Später kannst du noch einmal betreffs Schmerzensgeld nachlegen. Du brauchst dazu einen langen Atem (GdP Arbeitsbroschüre Nr.16) Richte dich gedanklich darauf ein, dass man dich erneut angreifen könnte, weil du dein Recht in Anspruch nimmst, deine Gesundheit zu erhalten, was nach dem Beamtengesetz überdies auch deine Pflicht ist.                                                                                                                   

Autor:  S.M.

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