Mögliche antisemitische Motivation bei Anti-Corona-Demos!

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Erkenntnisse zu einer möglichen strukturell antisemitischen Motivation von Teilnehmern an Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/25037) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24595). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind die Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen von unterschiedlicher ideologischer Ausrichtung gekennzeichnet. Dabei nimmt die Bundesregierung laut Vorlage die Teilnahme „auch von rechtsextremistischen Gruppierungen und Personen mit einer deutlich antisemitischen Haltung sowie Anknüpfungspunkte zu antisemitischen Ideologieelementen“ wahr.

Daraus sei „an sich noch keine generelle und strukturell antisemitische Motivation der Teilnehmenden in ihrer Gesamtheit oder überwiegender Anteile ableitbar“, heißt es in der Antwort weiter. Auffällig sei aber, dass häufig keine inhaltliche Abgrenzung zu rechtsextremistischen, antisemitischen Gruppierungen stattfinde.

Welche finanziellen Mittel werden von der Bundesregierung für Kulturförderprogramme zwischen Juden, Muslimen und Christen aufgewendet (bitte nach Jahren, Bundesländern und konkreter Zielsetzung aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert den
interreligiösen Trialog sowie die spezifischen Beziehungen der christlichjüdischen Verständigung.

Aus Titel 0601 685 14 wird u. a. die institutionelle Förderung des bedeutenden Akteurs im christlich-jüdischen Dialog, dem „Deutschen Koordinierungsrat der
Gesellschaften für die christlich-jüdische Zusammenarbeit“ sowie eine Projektförderung des Internationalen Rat der Christen und Juden geleistet.

Dessen Gremium „Internationales Abrahamisches Forum“ wurde im Jahr 2019 mit
11.000 Euro sowie im Jahr 2020 mit 8.000 Euro bei der Projektentwicklung unterstützt.
Zudem werden Projekte des interreligiösen Dialogs aus Titel 0601 685 19
„Kosten der Deutschen Islam Konferenz sowie Förderung von Projekten zur
Umsetzung der Ziele der DIK und des interreligiösen Dialogs mit Bezug zum
Islam“ gefördert.

Die tatsächlichen Mittelaufwendungen sind von den gestellten und bewilligten Anträgen abhängig.Im Bereich der Projekte des interreligiösen Dialogs mit Bezug zum Islam wurden im Jahr 2019 Projekte in Höhe von rund 380.000 Euro und im Jahr 2020 in
Höhe von voraussichtlich 590.000 Euro gefördert.

Quelle: Bundestag.de/(hib)


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