München: Café-Betreiber betrügt Jobcenter um rund 53.000 Euro

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Zu einem Jahr und 8 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung hat das Amtsgericht München einen 43-jährigen Betreiber eines Cafés im Münchner Westend und dessen 37- jährige Ehefrau verurteilt, die im Zeitraum vom April 2012 bis September 2016 unrechtmäßig Arbeitslosengeld II bezogen hatten. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz für das Erlangte in Höhe von rund 53.000 Euro gesamtschuldnerisch an.

Aufgrund einer anonymen Anzeige prüften Beamte des Hauptzollamtes München das Café und stellten im Datenabgleich mit dem Jobcenter München fest, dass der Betreiber, dessen Ehefrau und deren zwei Kinder Leistungen vom Jobcenter bezogen, ohne die Einnahmen aus dem Gastronomiebetrieb anzugeben.

Die Angeklagten wurden wegen gewerbsmäßigen Betrugs in sieben Fällen schuldig gesprochen, da sie auch in den Folgeanträgen gegenüber dem Jobcenter Hilfebedürftigkeit vortäuschten, in der Absicht, sich eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und nicht unerheblichem Umfang zu verschaffen.

Nur aufgrund einer günstigen Sozialprognose konnte die Strafe noch auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem haben die Angeklagten die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Anmerkung: Wer Sozialleistungen beantragt oder bezieht hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Hierzu zählen insbesondere die Aufnahme einer Tätigkeit (auch einer selbständigen Tätigkeit), das erzielte Arbeitsentgelt sowie die Arbeitszeit. Die Einziehung von Wertersatz nach § 73 c StGB bedeutet, dass das Gericht zur Befriedigung der Ansprüche des Verletzten die Einziehung eines Geldbetrages anordnet, der dem Wert des Erlangten entspricht. Die Einziehung von Wertersatz ermöglicht die Einziehung von Geld, wenn der Originalgegenstand der Tat, hier das zu Unrecht angeeignete Geld, nicht mehr originär aufgefunden werden kann.

Da die Wertersatzeinziehung nicht auf den aus der Straftat stammenden Gegenstand, sondern nur auf dessen Wert gerichtet ist, spielt die Frage, woher dieser Wert stammt, keine Rolle, so dass Gehalt, Konten, Fahrzeuge oder Grundstücke gepfändet werden können.

Weitere Hinweise zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unter www.zoll.de.

Hauptzollamt München