München: Mehrjährige Haftstrafe für Drahtzieher – Schleuser-Trio aus dem Iran am Amtsgericht Rosenheim verurteilt

 

Das Amtsgericht Rosenheim hat am Dienstag (12. Februar) den Drahtzieher einer Schleuserorganisation zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Zwei Mitangeklagte erhielten Bewährungsstrafen. Zudem werden insgesamt rund 24.000 Euro von den Verurteilten eingezogen.

Ausgangspunkt der Ermittlungen der Bundespolizei waren Schleuserfahrten im ersten Quartal des vergangenen Jahres. Diese konnten bei Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze beendet werden. Iranische und afghanische Geschleuste mussten bis zu 6.000 Euro pro Person für ihre organisierten Fahrten nach Deutschland an die Schleuserorganisation zahlen. Auf zahlreiche Vernehmungen folgten umfassende Auswertungen von Belegen, Kontodaten sowie Telefonverbindungen und -gesprächen. Eine “heiße Spur” führte die Ermittler schließlich nach Aschaffenburg zu einem Iraner. Im Sommer 2018 konnte er bei einer groß angelegten Durchsuchungsaktion der Bundespolizei festgenommen werden. Dabei stellten die Bundespolizisten auch umfangreiches Beweismaterial zu den Schleuseraktivitäten sicher.

Das Rosenheimer Amtsgericht sah es nun als erwiesen, dass sich der 58-jährige Iraner des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gemacht hatte. Als “zentrale Figur” der kriminellen Schleuserorganisation musste er am Dienstag sein Urteil entgegennehmen: drei Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug. Dem Verurteilten bleibt noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Die 74 und 58 Jahre alten Mitangeklagten, ebenfalls iranische Staatsangehörige, wurden als Mittäter zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und fünf Monaten beziehungsweise einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Yvonne Oppermann
Bundespolizeiinspektion Rosenheim