
München –
Seit September 2015 konnte der Zoll in Bayern ca. 450 Kilogramm des
Rauschgifts Khat sicherstellen. Neben diversen Einzelsendungen die
der Zoll vom Markt nehmen konnte gelang es Münchener Zollfahndern
eine Gruppierung von Rauschgiftschmugglern aufzudecken.
Ein äthiopischer Geschäftsmann bestellte in verschiedenen Ländern
Afrikas wie zum Beispiel Kenia oder Äthiopien Pakete mit der
Kaudroge. Die Pakete mit einem Gewicht zwischen drei und elf
Kilogramm wurden an verschiedene Orte in München adressiert. Als
Paketinhalt gab der Geschäftsmann an, dass es sich um einen Mustertee
handeln würde.
46 Sendungen der Gruppierung um den 29-jährigen äthiopischen
Geschäftsmann mit rund 188 Kilogramm Khat konnten sichergestellt und
weitere 26 Sendungen mit 44 Kilogramm Khat ermittelt werden.
Die Beschuldigten nutzten verschiede fiktive Namen,
Namensabwandlungen ihrer eigenen Namen oder sogenannte
Mailbox-Dienstleister für den Versand, um den tatsächlichen Empfänger
zu verschleiern.
Die ehemalige Lebensgefährtin des Geschäftsmanns, eine 34-jährige
Äthiopierin, wurde mit der Abholung der Pakete beauftragt. Zwei
weitere Beschuldigte, ein 41-jähriger Deutscher und eine 42-jährige
Äthiopierin wurden ebenfalls beauftragt, Pakete mit dem Rauschgift
abzuholen oder beim Zoll als "Tee" deklariert abfertigen zu lassen.
Bei der Durchsuchung von vier Objekten der Beschuldigten konnten die
Zollfahnder diverse elektronische Beweismittel sicherstellen. Unter
anderem wurden auf einem Mobiltelefon detaillierte Sendungsverläufe
der Khatpakete gesichert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I und des
Zollfahndungsamts München dauern an.
Info
Khat ist eine Pflanze, die in bestimmen Gebieten Afrikas seit
mehreren hundert Jahren als Alltagsdroge konsumiert wird. Die Blätter
werden über mehrere Stunden hinweg gekaut, um die Wirkstoffe
(Cathinon) herauszulösen. Die Wirkstoffe der Khat Pflanzenteile
erzeugen ein allgemeines Wohlgefühl und eine angeregt fröhliche
Einstellung mit gesteigertem Mitteilungsbedürfnis des Konsumenten.
Müdigkeit und Hunger werden unterdrückt. Die Wirkung klingt nach ca.
zwei Stunden in depressiver Stimmung aus. Für den Export werden die
Blätter gefriergetrocknet. Erfahrungsgemäß wird in Europa das Khat
von Personen konsumiert, die aus den Herkunftsgebieten des Khat in
Afrika stammen.
Die Einfuhr und der Handel mit Khat ist nach § 29 Absatz 1 Nr. 1
Betäubungsmittelgesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren
Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.