Nach Tötungsdelikt ab in die Psychiatrie?

 

 

 

Bellheim  – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Landau und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz

Gestern Morgen (26.02.2017) gerieten während einer Autofahrt nach Bellheim zwei Mitfahrer, ein 33-jähriger und ein 22-jähriger Mann, aus bislang ungeklärter Ursache in einen zunächst verbalen Streit. Nachdem sie in der Rülzheimer Straße den PKW verlassen hatten, setzten sie ihre Streitigkeit fort, die nun auch in eine körperliche Auseinandersetzung überging. Dabei verletzte der 33-Jährige seinen 22-jährigen Kontrahenten mit einem Messer im Halsbereich. Der 22-Jährige verstarb wenig später.

Der 33-jährige Mann konnte kurz nach der Tat festgenommen werden. Er wurde noch am gestrigen Nachmittag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Landau vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Ermittlungsrichter einen Unterbringungsbefehl wegen Totschlags. Der Beschuldigte wurde anschließend in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Ein Unterbringungsbefehl war deshalb zu erlassen, da Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Beschuldigte sich im Zustand der jedenfalls verminderten Schuldfähigkeit befunden hat.

Die Mordkommission des Polizeipräsidiums Rheinpfalz hat die Ermittlungen übernommen.

 

 

 

 

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