NÄCHSTER PAUKENSCHLAG IM „BAYERISCHEN GUANTANAMO“ LOHR AM MAIN! STREIT UM PATIENTENAKTE VON THOMAS KREBS ESKALIERT – LETZTE FRIST GESETZT, JETZT STEHEN AUFSICHT UND STRAFRECHT IM RAUM!

Lohr am Main – Der Streit um die vollständige Patientenakte von Thomas Krebs nimmt weiter an Schärfe zu. In einem neuen Schreiben erhebt dessen bevollmächtigter Vertreter Andreas Langrehr schwere Vorwürfe gegen die Klinik und setzt für die Herausgabe der nach seiner Darstellung weiterhin fehlenden medizinischen Unterlagen eine letztmalige Frist. Adressiert ist die Beschwerde an Dr. Rihawi. Ausgangspunkt ist ein bereits am 07.05.2026 gestelltes Verlangen auf vollständige Einsicht beziehungsweise Herausgabe der Patientenakte für den Zeitraum von Juni 2025 bis Mai 2026. Langrehr beruft sich dabei ausdrücklich auf § 630g BGB und erklärt, als bevollmächtigter Vertreter von Thomas Krebs zu handeln. Die entsprechende Vollmacht liege vor. Doch nach Darstellung des Bevollmächtigten sei das, was bislang ausgehändigt worden sei, weit davon entfernt, eine vollständige Patientenakte darzustellen. In dem Schreiben ist von offensichtlich unvollständigen Unterlagen die Rede. Gerade jene Dokumente, die den konkreten medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Alltag von Krebs abbilden könnten, sollen demnach fehlen. Damit geht es nicht lediglich um einzelne Blätter oder eine technische Nachlieferung, sondern nach Darstellung des Beschwerdeführers um ganze Kategorien von Aufzeichnungen, die für die Rekonstruktion der Behandlung von erheblicher Bedeutung sein könnten. Der Vorgang erhält zusätzlich Brisanz, weil Langrehr seine aktuelle Beschwerde ausdrücklich als Ergänzung zu seiner E-Mail vom 09.08.2026 bezeichnet und nun weitere rechtliche Schritte ankündigt. Der Ton wird damit deutlich schärfer. Aus einer Forderung nach Akteneinsicht wird ein handfester Rechtsstreit um die Frage, welche Dokumente existieren, welche davon herausgegeben wurden und welche weiterhin fehlen.

Nach Angaben des Bevollmächtigten sollen insbesondere sämtliche Pflegeberichte fehlen. Genannt werden ausdrücklich Schichtberichte, Beobachtungsprotokolle und Interventionsberichte. Ebenfalls vermisst würden sämtliche psychologischen und therapeutischen Berichte sowie Gesprächsverläufe, Einschätzungen und Verlaufsbewertungen. Hinzu kämen sämtliche ärztlichen Verlaufsdokumentationen. Auch Unterlagen über besondere Sicherungsmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen oder freiheitsentziehende Maßnahmen seien nach Darstellung Langrehrs bislang nicht vollständig herausgegeben worden. Darüber hinaus würden sämtliche elektronischen Dokumentationseinträge sowie interne Vermerke und Entscheidungsgrundlagen fehlen. Besonders schwer wiegt der weitere Vorwurf, dass nach wie vor Fixierungsprotokolle aus dem Jahr 2020 sowie das Medikamentenblatt nicht vorlägen. Damit reicht der Konflikt zeitlich sogar über den ursprünglich ausdrücklich genannten Zeitraum von Juni 2025 bis Mai 2026 hinaus. Zusätzlich moniert der Bevollmächtigte ein zweiseitiges Formblatt, das nach seiner Darstellung bislang ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt worden sei. Auf diesem Formular soll anzukreuzen sein, welche Bestandteile der Patientenakte herausgegeben werden sollen. Genau dieses Dokument sei bis heute vorenthalten worden. Übermittelt worden seien dagegen nach Darstellung Langrehrs lediglich Unterlagen wie Schreiben der Staatsanwaltschaft, Dokumente des Landgerichts, Team-Anträge, Anwaltsschreiben und Gutachten. Für den Bevollmächtigten steht fest: Solche Unterlagen könnten die vollständige medizinische Behandlungsdokumentation nicht ersetzen. Er argumentiert deshalb, dass die bisherige Herausgabe den Anforderungen der §§ 630f und 630g BGB nicht genüge. § 630f BGB betrifft die Dokumentation der Behandlung, § 630g BGB das Einsichtsrecht in die Patientenakte. Der Kern des Vorwurfs lautet damit: Nicht die bloße Existenz irgendeiner Aktensammlung sei entscheidend, sondern die vollständige Herausgabe sämtlicher behandlungsbezogener Aufzeichnungen und Dokumentationen. Eine selektive oder lediglich auszugsweise Übermittlung reiche nach Auffassung Langrehrs nicht aus.

Jetzt erhöht die Seite von Thomas Krebs den Druck massiv. In dem Schreiben wird die vollständige und lückenlose Herausgabe der Patientenakte letztmalig verlangt. Als äußerste Frist wird der 14.08.2026 genannt. Bis dahin sollen sämtliche noch fehlenden Unterlagen vollständig zur Verfügung gestellt werden. Krebs selbst wolle die Vollständigkeit der Dokumente vor Ort überprüfen. Damit soll offenbar verhindert werden, dass erneut lediglich Teile der Akte ausgehändigt werden und anschließend ein neuer Streit darüber beginnt, was weiterhin fehlt. Weitere Verzögerungen oder eine erneute nur teilweise Herausgabe würden ausdrücklich nicht akzeptiert. Für den Fall, dass die Frist ohne rechtlich tragfähige Begründung verstreicht, kündigt Langrehr die Einschaltung der zuständigen Aufsichtsbehörde an. Doch damit nicht genug: In seinem Schreiben bringt der Bevollmächtigte ausdrücklich auch § 274 StGB ins Spiel. Diese Vorschrift betrifft unter anderem die Urkundenunterdrückung. Langrehr formuliert dabei keinen festgestellten Straftatbestand, sondern verlangt eine Prüfung des Sachverhalts unter diesem Gesichtspunkt, falls beweiserhebliche Unterlagen zurückgehalten oder einem Berechtigten vorenthalten worden sein sollten. Entscheidend ist deshalb die saubere Trennung zwischen Vorwurf und nachgewiesenem Sachverhalt. Ob tatsächlich Unterlagen rechtswidrig zurückgehalten wurden oder ob für einzelne Dokumente andere rechtliche oder tatsächliche Erklärungen bestehen, müsste gegebenenfalls durch die zuständigen Stellen geklärt werden. Fest steht jedoch: Mit der neuen Fristsetzung ist der Konflikt auf einer weiteren Eskalationsstufe angekommen. Das Schreiben soll der Klinik zusätzlich auch noch postalisch übermittelt werden. Damit dokumentiert der Bevollmächtigte seinen Herausgabeanspruch erneut auf mehreren Wegen. Sollte die Klinik nicht reagieren oder erneut nur einen Teil der verlangten Unterlagen bereitstellen, könnte sich der Aktenstreit schon unmittelbar nach Ablauf der gesetzten Frist zu einem Fall für die Aufsicht und möglicherweise weitere juristische Prüfungen entwickeln.

Bitte Telegram-Kanal folgen http://t.me/pressecop24

Bitte Telegram-Kanal folgen http://t.me/pressecop24

Klicke, um auf umdruck-18-2564.pdf zuzugreifen

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/information-anlaesslich-der-deutschen-uebersetzung-des-berichts-des-sonderberichterstatters-ueber-folter

https://www.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2014/october/documents/papa-francesco_20141023_associazione-internazionale-diritto-penale.html


Entdecke mehr von Pressecop24.com

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.