Nahles konkretisiert Vorschlag für “Daten-für-alle-Gesetz”

Photo by Thomas Rodenbücher
Photo by Thomas Rodenbücher

 

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – SPD-Chefin Andrea Nahles hat ihren Vorschlag für ein “Daten-für-alle-Gesetz” konkretisiert. In einem sechsseitigen Positionspapier, über welches das “Handelsblatt” (Mittwochsausgabe) berichtet, beschreibt sie konkrete Punkte, wie das Gesetz aussehen könnte. Das Konzept soll am Donnerstag bei einem Workshop im Willy-Brandt-Haus in Berlin mit Fachleuten diskutiert werden. Mit dabei sind Vertreter von IT-Verbänden, Google, SAP, Vertreter der Zivilgesellschaft sowie Wissenschaftler. Der Vorschlag zielt darauf ab, Datenmonopolisten wie Facebook oder Google zur Herausgabe ihrer Daten zu zwingen, damit Wettbewerber damit arbeiten können. Daten, die als “Gemeingut” gelten, wie etwa Geo- oder Mobilitätsdaten, sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Zudem will die SPD Anreize für gemeinsame Datenpools europäischer Unternehmen schaffen. Der “Tagesspiegel” hatte zuvor über eine veraltete Version des Konzeptes berichtet, die auf Arbeitsebene zirkulierte. Eine der Grundannahmen in Nahles` Papier ist, dass die Profitabilität der großen Datenplattformen sich unter anderem daraus ergibt, “dass sie sich mehr Daten aneignen, als sie zur Optimierung ihrer Dienste benötigen”, wie es darin heißt. Weil sie über so viel Kapital verfügen, kauften sie Wettbewerber frühzeitig auf und verhinderten so “systematisch” Wettbewerb. “Gleichzeitig stellen sie so sicher, dass sie sich selbst immer mehr Daten aneignen und so immer mehr Macht über Einzelne und Gesellschaft, Märkte und Wissen gewinnen”, heißt es in dem Papier. Nahles will sicherstellen, dass auf der einen Seite persönliche Daten geschützt werden, auf der anderen Seite aber verhindern, dass “Datensilos” entstehen. In datengetriebenen Geschäftsmodellen gebe es technologisch inhärente Monopoltendenzen, denen allein mit reaktiven, fallbasierten wettbewerbs- und monopolrechtlichen Instrumenten kaum beizukommen sei.

“Wo dies nachgewiesenermaßen der Fall ist, sollen Unternehmen mit einer marktdominierenden Stellung ihre Daten in anonymisierten Form der Allgemeinheit und ihren Wettbewerbern zur Verfügung stellen”, fordert sie. Von der Offenlegungspflicht ausgenommen sollen “Mehrwerte” sein, “die sich aus der Anwendung komplexer Programme bei der Analyse der Daten ergeben”. Im Sommer vergangenen Jahres hatte Nahles in einem Gastbeitrag für das “Handelsblatt” die Idee eines “Daten-für-alle-Gesetzes” erstmals skizziert und damit für großes Aufsehen gesorgt. Daten seien das “Futter” von künstlicher Intelligenz und damit ein entscheidender Faktor für Zukunft und Innovationen in Europa, heißt es in Nahles` detailliertem neuen Papier. Diese Daten lägen aber ganz überwiegend in geschlossenen Silos – beim Staat und mehr und mehr auch in der Hand mächtiger Unternehmen. “Durch Gesetze werden konkrete Anwendungsbereiche festgelegt, für die Daten geteilt werden müssen”, so der Vorschlag von Nahles. Die Unternehmen müssten dann Schnittstellen bereitstellen, damit Wettbewerber diese Daten nutzen können. Ein Unternehmen, welches etwa im Anwendungsbereich “Suchmaschine/Internetsuche” und im Anwendungsbereich “Electronic Shopping” tätig sei, habe Daten für den jeweiligen Anwendungsbereich öffentlich zugänglich zu machen.