#Neuss: #Polizei #bekannten #Wohnsitzlosen #Ladendieb erwartet #beschleunigtes #Verfahren

 

Neuss  – Am Montagabend (08.01.) nahm die Polizei einen Ladendieb vorläufig fest. Der Mitarbeiter eines Kaufhauses an der Niederstraße hatte, gegen 18:25 Uhr, den Tatverdächtigen beim Diebstahl mehrerer Herrenjacken erwischt. Da der polizeibekannte 21-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, veranlassten Polizei und Staatsanwaltschaft das sogenannte beschleunigte Verfahren. Der Mann wurde am Dienstagvormittag (09.01.) einem Richter des Amtsgerichtes Neuss vorgeführt. Er räumt den Diebstahl ein. Zur Sicherung der kurzfristig anzusetzenden Hauptverhandlung (12.01.) wurde gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet.

Das beschleunigte Verfahren ist nach dem Gesetz in solchen Fällen möglich, in denen der Sachverhalt einfach gelagert ist – also für die Verfahrensbeteiligten leicht überschaubar ist – oder eine klare Beweislage besteht; so etwa, wenn der Beschuldigte geständig ist. Es dient der, nicht zuletzt präventiv wirkenden, zügigen Strafverfolgung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur Vermeidung oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen.