NRW: Frau­en­för­de­rung laut Gut­achten ver­fas­sungs­widrig!

 

Werden schlechter qualifizierte Frauen in NRW durch das Landesbeamtengesetz auf der Karriereleiter nach oben bugsiert? Die FDP sieht das so. Laut einem Gutachten ist der umstrittene Paragraf verfassungswidrig. Die Regierung hält dagegen.

Die Frauenförderung im neuen nordrhein-westfälischen Landesbeamtenrecht ist laut einem Rechtsgutachten für die FDP verfassungswidrig. Demnach hatte das Land für die Neuregelung keine Gesetzgebungskompetenz. Das geht aus einem Gutachten des Münsteraner Rechtswissenschaftlers Prof. Janbernd Oebbecke hervor, das am Freitag in Düsseldorf vorgestellt wurde.

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