NRW: Gerichtsvollzieher in NRW leben gefährlich “Null Toleranz” gilt nicht für alle

 

Die schwarz-gelbe Landesregierung spricht gerne und oft von “Null Toleranz” gegen Straftäter und Straftaten. So wolle sie das Land NRW sicherer machen. Doch die Null-Toleranz-Strategie gilt offenbar nicht für alle. Beispielsweise für Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen. Diese Staatsdiener kämpfen an der Front des Rechtsstaats. Wie kann es da sein, dass nur ein ganz geringer Teil der Attacken gegen sie zur Strafanzeige gebracht wird? Sie sind körperlichen Angriffen mit und ohne Waffen, Morddrohungen und Beleidigung der übelsten Sorte ausgesetzt. Dass unter den Tätern offenbar nicht wenige rechtsextremistische Reichsbürger sind, wirft ein bezeichnendes Licht auf diese üblen Zeitgenossen. Die 228 Fälle, die die NRW-Justiz in nur einem Jahr zählte, sind dabei nur ein Teil der Wahrheit, denn längst nicht alle Fälle werden überhaupt erfasst. Natürlich kann die Justiz nur ermitteln, wenn die Betroffenen selbst es wollen. Doch Justizminister Peter Biesenbach (CDU) macht es sich zu einfach, wenn er darauf verweist. Es wäre seine Aufgabe, aber auch die der Amtsgerichtsdirektoren – sie sind die Vorgesetzten der Gerichtsvollzieher, dafür zu sorgen, dass die Strafanzeige nach einer Attacke auf einen Gerichtsvollzieher nicht die Ausnahme ist, sondern die Regel.

 

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