Das Land NRW will gesetzlich festlegen lassen, dass verkaufte Drohnen künftig so programmiert sein müssen, dass sie nicht mehr in Verbotszonen über Haftanstalten und Flughäfen eindringen können. Eine entsprechende Initiative kündigt NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) an. „Jede Drohne über einer Justizvollzugsanstalt ist eine Sicherheitsstörung“, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Dienstag). Er verwies darauf, dass die Zahl der erfassten Drohnenflüge über NRW-Haftanstalten schnell zunehme. 2017 und 2018 gab es jeweils drei Vorfälle. 2019 waren es bereits zwölf. Die Initiative zielt auch auf den Schutz vor Flughäfen. „Ich kann mir vorstellen, dass unser Vorstoß auch in anderen Bereichen wie beim wichtigen Thema Flugsicherheit hilfreich sein könnte“, sagte Biesenbach. Laut Angabe der Deutschen Flugsicherung wurden im vergangenen Jahr 125 Behinderungen durch Drohnen an deutsche Flughäfen registriert. Konkret möchte NRW durchsetzen, dass die Landesjustizminister den Bund dazu auffordern, das sogenannte Geo-Fencing im Europarecht zu verankern. Das bedeutet, dass sensible Luftbereiche wie Gefängnisse und Flughäfen mit einem virtuellen Zaun umschlossen werden und die mit entsprechenden Codes versehene Drohne auf diese Weise daran gehindert wird, in den geschützten Luftraum einzufliegen.