NSU-Skandal: Schützt Staatsanwalt NSU-Akten-Schredderer? Geheimdienst-Skandal verjährt!

NSU Geiheimdienst

Es klinkt unglaublich aber der Verfassungsschutz soll laut Medienberichten, ja Akten zum NSU-Fall geschreddert haben und die Justiz soll die Straftaten verjähren lassen haben! Hat die Staatsanwaltschaft Köln die Verjährungsfrist verstreichen lassen um so ein Verfahren gegen den Verantwortlichen des Bundesamtes für Verfassungsschutz für das Akten-Schreddern zu verhindern? Nach Aufklärung sieht es zumindest mal nicht aus!

Nachdem der General-bundesanwalt am 11.11.2011 die Ermittlungen der NSU übernommen hatte, soll der Verantwortliche vom BfV Dokumente Akten über V-Leute im Umfeld des NSU-Trios geschreddert haben! Der BfV-Verantwortliche soll im ersten NSU-Untersuchungsausschuss und bei der STA Köln nicht die Wahrheit gesagt haben! Weil die STA keinen Vorsatz erkennen konnte wurde das laufende Verfahren eingestellt! Dieser Vorsatz soll aber deutlich vorliegen da der BfV-Verantwortliche bei einer Vernehmung durch das BKA folgende Aussagen getroffen haben soll: Ihm soll bereits im November 2011 klar gewesen sein, dass sich die Öffentlichkeit sehr für die Quellenlage des BfV in Thüringen interessieren wird und vernichtete Akten können nicht mehr geprüft werden!

Dem aktuellen NSU-Untersuchungsausschuss und dem Gerneralbundesanwalt sollen diese Fakten schon Ende des Monats September bekannt gewesen sein!

Die oberste Strafverfolgungsbehörde soll trotz bekannt sein von Vorsatz und Falschaussage nichts dies bezüglich unternommen haben! Nach dem Behördenversagen sollen die Angehörigen eines NSU-Opfers am 05.10.2016 den BfV-Verantwortlichen angezeigt haben! Die Staatsanwaltschaft Köln soll Mitte der Woche den Anzeigeerstatter mitgeteilt haben, dass sie keine Ermittlungen aufnehmen wolle, da kein Anfangsverdacht für Urkundenunterdrückung, Strafvereitlung im Amt bzw. Verwahrungsbruch vorliegen soll!

Die Staatsanwaltschaft soll auch erklärt haben, das der durch die Angehörigen angezeigte Sachverhalt am 10.11.2016 um 24 Uhr verjährt! Richtig ist, das die Tat am 10.11.2016 verjährt ist, dies hätte die STA verhindern können wenn sie ermittelt hätten! Waren Ermittlungen wegen NSU-Akten-Schreddern nicht gewollt? Wer könnte etwas gegen solche Ermittlungen gehabt haben! Stand heute 11.11.2016  ist ein großer deutscher Geheimdienst-Skandal somit endgültig verjährt?

 

 

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