Nur die AfD-Fraktion will Impfpflicht durch die Hintertür verhindern!

 

Die Impfpflicht gegen Covid-19 und andere Krankheiten ist keinesfalls vom Tisch. So gilt nach wie vor das sogenannte Masern-Impfschutz-Gesetz, nach dem Kinder eine Immunität nachweisen müssen, wenn sie eine Schule oder Kita besuchen, was einer Impfpflicht gleichkommt.

Das Infektionsschutzgesetz – im Ganzen ein undemokratischer, antifreiheitlicher Angriff auf die Menschenwürde, sieht weitere Einschränkungen vor, die die AfD gerne verhindern möchte.

Die AfD-Fraktion will verhindern, dass eine Impfpflicht per Rechtsverordnung eingeführt werden kann. Der Paragraf 20 Absatz 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sehe eine Rechtsgrundlage für die Einführung von Impfpflichten durch Rechtsverordnung vor, heißt es in einem Gesetzentwurf (20/5201) der Fraktion. Die Abgeordneten schlagen vor, die Absätze 6 und 7 des Paragrafen 20 IfSG so zu ändern, dass eine verpflichtende Teilnahme an Schutzimpfungen nicht angeordnet werden kann.

hib – heute im Bundestag

Quelle: Opposition24.com