Oppositionsparteien im Tiefschlaf? Bevölkerungsschutzgesetz schränkt immer mehr Grundrechte ein!

Wie oben und unten im Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz) bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite deutlich zu lesen ist, werden die Grundrechte der Menschen auf Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung und die Grundrechte der Freiheit der Person stark eingeschränkt! Bei den Ermächtigungsgesetze damals wurde noch nicht einmal die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt! Die Körperliche Unversehrtheit wird eingeschränkt für eine anstehende Corona-Impfung! Nicht nur Hausarzt, Klinikarzt bzw. Gesundheitsamt darf den PCR-Test durchführen, sondern auch Zahnärzte und Tierärzte dürfen dann Tests durchführen! Um die epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu begründen, wird Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht gezogen! Wer legt die Zahl 50 fest? Die Freiheiten werden immer mehr eingeschränkt und die Oppositionsparteien scheinen im Tiefschlaf zu sein, denn sie schweigen immer noch weiter!

 

 

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