Ostdeutsche kommen teilweise für Ehegattensplitting im Westen auf

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die ostdeutschen Steuerzahler müssen teilweise für das Ehegattensplitting der Westdeutschen aufkommen. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Donnerstagsausgaben berichten. Demnach landeten von dem Steuervorteil in einer Gesamthöhe von knapp 21 Milliarden Euro zuletzt nur 7,9 Prozent im Osten, während der Anteil der neuen Länder am Steueraufkommen 9,5 Prozent beträgt.

Die Differenz geht in den Westen: Hier werden 92,1 Prozent des Steuervorteils genutzt, obwohl der Anteil am Aufkommen nur 90,3 Prozent beträgt. Der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, sagte dem RND: "Der Westen hat einen positiven Splittingeffekt: Der Anteil am Steuervorteil ist prozentual höher als der Anteil am Steueraufkommen. Der Osten hat einen negativen Splittingeffekt: Prozentual wird mehr eingezahlt, als der Anteil am Ehegattensplitting ausmacht." 30 Jahre Einheit seien "ein guter Anlass", um das zu ändern. Er fügte hinzu: "Das Ehegattensplitting ist längst aus der Zeit gefallen. Wir brauchen eine grundlegende Reform und ein neues Modell, gerade angesichts der aktuellen Finanzdiskussion." Nötig sei "eine Familienförderung statt einer Eheförderung, die Kinder völlig ignoriert".