Partnervermittlung: Abzocke bei Parship

 

Gegen Parship und seine Tochterfirmen gibt es inzwischen eine wahre Klageflut, berichtet das Verbrauchermagazin SUPER.MARKT in seiner neuesten Ausgabe. Allein im vergangenen Jahr gab es über 1.200 Verfahren, wie das zuständige Amtsgericht Hamburg dem rbb auf Nachfrage mitteilt.

Das Problem: Wenn Kunden im Rahmen ihres 14tägigen Widerrufsrechts den Vertrag kündigen, berechnet das Vermittlungsportal einen sogenannten Wertersatz von mehreren hundert Euro, auch wenn es nur zu einigen wenigen Kontakten (Textnachrichten, Freischalten eines Fotos, Kommentare, Emojis) gekommen ist.

Verbraucherzentralen empfehlen jedoch, dagegen zu klagen. Die Chancen auf Erfolg stünden meistens gut, auch wenn sich Parship darauf beruft, dass ein Urteil die Praxis des Wertersatz-Abzugs für prinzipiell zulässig erklärt hat. In einem anderen Urteil zugunsten eines enttäuschten Parshipers heißt es nämlich: Die Hinweise zum sogenannten Wertersatz seien erstens gut versteckt und zweitens würden die wenigen Kontaktaufnahmen in keinem angemessenen Verhältnis zu den berechneten Geldsummen stehen.

Gegenüber dem Verbrauchermagazin SUPER.MARKT hält der Berliner Rechtsanwalt Thomas Meier-Bading das Vorgehen von Parship und seine Tochterfirmen für unzulässig. Er hat viele Geschädigte erfolgreich vertreten und sagt “Die Berechnung des Wertersatzes nach Kontakten ist falsch, weil die Kontakte nicht die Leistung sind, die vertraglich vereinbart ist, sondern vereinbart ist die zeitliche Nutzung.” Seiner Ansicht nach mache Parship dies, um die Leute von ihrem Widerrufsrecht abzubringen und ans Portal zu binden, damit sie mit entsprechend vielen Mitgliedern werben könnten.

Parship will auch künftig den so genannten Wertersatz in Rechnung stellen. Das Vermittlungsportal begründet die Praxis dem rbb gegenüber mit den Interessen der Stamm-Mitglieder. “Sie dient vor allem dazu, unsere Mitglieder vor massenhaft versendeten, unpersönlichen E-Mails und Enttäuschungen durch halbherzige, kurzfristige Kontakte zu schützen.”

Auch wenn Parship etwas anderes suggeriere, meint die Verbraucherzentrale: die Chancen, zu viel gezahltes Geld wiederzusehen, stehen gut – man muss sich trauen, zu klagen.

Beispiele, Details und Tipps im SUPER.MARKT am Montag, 11. Februar um 20.15 Uhr im rbb

 

Rundfunk Berlin-Brandenburg