Was sich im Maßregelvollzug in Lohr am Main abgespielt haben soll, sorgt nach Ansicht des Betroffenen und seiner Unterstützer weiter für erheblichen Zündstoff. Im Mittelpunkt steht die Patientenakte von Thomas Krebs, die nach seinem Einklagen im Jahr 2021 bis heute 2026 nicht vollständig ausgehändigt worden ist. Besonders brisant: Bereits ein Gericht hatte 2023 die verzögerte beziehungsweise unvollständige Gewährung der Akteneinsicht als rechtswidrig bewertet und damit erhebliche Zweifel am damaligen Vorgehen geäußert. Dennoch ist die Angelegenheit aus Sicht des Betroffenen noch immer nicht abgeschlossen. Statt endgültiger Klarheit stehen weiterhin zahlreiche Fragen im Raum, die nach Auffassung seiner Unterstützer dringend beantwortet werden müssten.
Aus den gerichtlichen Feststellungen geht hervor, dass Thomas Krebs bereits seit langer Zeit versucht hatte, vollständige Einsicht in seine Krankenunterlagen zu erhalten. Schon früh war ein entsprechender Verpflichtungsantrag gestellt worden, nachdem nach Darstellung des Betroffenen über einen langen Zeitraum keine vollständige Akteneinsicht ermöglicht worden war. Erst deutlich später wurde die Einsichtnahme schließlich gewährt, woraufhin die Hauptsache für erledigt erklärt wurde. Nach Auffassung des Gerichts entfiel dadurch jedoch nicht das berechtigte Interesse an einer gerichtlichen Feststellung, weil die außergewöhnlich lange Verzögerung selbst einer rechtlichen Bewertung bedurfte. Gerade dieser erhebliche Zeitablauf rückte in den Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung und machte den Fall zu einem besonderen Beispiel für die Bedeutung des Rechts auf Akteneinsicht.
Damit war das Verfahren jedoch keineswegs beendet. Nach den gerichtlichen Ausführungen besteht weiterhin Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Ursachen und Hintergründe der langwierigen Verzögerung. Die zuständige Strafvollstreckungskammer soll den Sachverhalt umfassend untersuchen und die tatsächlichen Abläufe näher aufklären, was bis heute nicht wirklich umgesetzt wurde. Auch die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft wurde in diesem Zusammenhang herangezogen. Nach Ansicht des Gerichts fehlten bislang ausreichende Tatsachengrundlagen für eine abschließende Entscheidung, weshalb der Fall noch nicht entscheidungsreif gewesen sei. Für Thomas Krebs und seine Unterstützer ist damit die Hoffnung verbunden, dass die offenen Fragen vollständig aufgearbeitet werden und am Ende nachvollziehbar geklärt wird, weshalb sich die vollständige Gewährung der Patientenakte über einen so langen Zeitraum hingezogen hat.
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