JUSTIZ-EXPLOSION IN LOHR! ELTERN-BESUCH VERBOTEN – JETZT ERHEBT EIN PATIENT SCHWERE VORWÜRFE GEGEN DIE FORENSIK UND SPRICHT VON „SCHEMATISCHER ABLEHNUNG“!
Lohr am Main – Neue brisante Vorwürfe gegen die Rupert-Mayer-Klinik in Lohr am Main! In einem explosiven Antrag auf gerichtliche Entscheidung erhebt ein im Maßregelvollzug untergebrachter Patient massive Anschuldigungen gegen die Einrichtung. Der Vorwurf: Ein Besuch bei den eigenen Eltern sei ohne echte Einzelfallprüfung abgelehnt worden – angeblich allein mit dem Hinweis, dies „entspreche nicht der aktuellen Lockerungsstufe“. Besonders brisant: Laut dem eingereichten Schriftsatz habe der Antragsteller angeboten, sich nur wenige Stunden außerhalb der Klinik aufzuhalten und sich sogar von seinem Anwalt persönlich abholen und zurückbringen zu lassen. Trotzdem kam die Ablehnung. Jetzt steht der schwere Verdacht im Raum, dass interne Stufenmodelle wichtiger sein könnten als individuelle Grundrechte und familiäre Bindungen.
Im Zentrum des juristischen Angriffs steht der Vorwurf einer „schematischen Stufenlogik“. Der Antragsteller argumentiert, die Klinik habe keinerlei konkrete Tatsachen genannt, die gegen den Besuch sprechen würden. Weder seien Fluchtgefahren erläutert worden noch konkrete Sicherheitsbedenken. Stattdessen wird in dem Schreiben von einer völligen Missachtung der verfassungsrechtlich geschützten familiären Beziehungen gesprochen. Besonders emotional: Die Mutter des Antragstellers sei laut Darstellung alt, krank und kaum mobil. Gerade deshalb sei ein kurzer Besuch außerhalb der Klinik notwendig gewesen. In dem Antrag wird außerdem behauptet, die Maßregelvollzugseinrichtung ignoriere seit langer Zeit gerichtliche Hinweise und halte trotz mehrfacher Entscheidungen weiter an pauschalen Ablehnungen fest. Der Vorwurf wiegt schwer: Es gehe nicht mehr nur um einen einzelnen Besuch, sondern um die grundsätzliche Frage, ob im Maßregelvollzug noch echte Einzelfallentscheidungen getroffen werden oder ob starre interne Regeln über allem stehen.
Jetzt dürfte erneut die Strafvollstreckungskammer gefragt sein. Der Antragsteller fordert nicht nur die Aufhebung der Entscheidung, sondern verlangt ausdrücklich, dass der Besuch bei seinen Eltern genehmigt wird. Die Begründung liest sich wie eine Generalabrechnung mit der bisherigen Praxis: fehlende Verhältnismäßigkeit, keine nachvollziehbare Gefahrenprognose und ein völliges Ausblenden milderer Mittel wie zeitliche Begrenzungen oder begleitete Ausgänge. Besonders brisant ist der Vorwurf, dass selbst gerichtliche Rechtsprechung aus Bayern und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts angeblich keine Auswirkungen auf die Praxis der Einrichtung hätten. Damit wächst der Druck auf die Verantwortlichen der Klinik erneut enorm. Hinter den Mauern der Forensik von Lohr scheint sich ein immer größerer Streit um Rechte, Lockerungen und den Umgang mit Patienten zusammenzubrauen – und dieser Konflikt landet nun immer häufiger vor Gericht.

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