PAUKENSCHLAG IM BKH LOHR! Thomas Krebs wirft Klinik eine massive Verzögerung bei Lockerungsstufe C3 vor – warum soll er trotz zusätzlicher August-Konferenz bis September warten?

Neuer Wirbel um die Lockerungspraxis im Bezirkskrankenhaus Lohr am Main: Thomas Krebs erhebt erneut schwere Vorwürfe gegen die Abläufe bei den sogenannten Lockerungskonferenzen für nach § 63 StGB untergebrachte Patienten. Nach seiner Darstellung wurde das bisherige System inzwischen geändert. Die Lockerungskonferenz finde demnach nicht mehr für sämtliche betroffenen Patienten gemeinsam am ersten Dienstag eines Monats statt. Stattdessen würden die einzelnen Stationen inzwischen über den Monat verteilt behandelt. Für die Station F7, auf der Krebs nach den vorliegenden Angaben geführt wird, soll die Konferenz grundsätzlich gemeinsam mit den Stationen F6 und F4 am dritten Dienstag des jeweiligen Monats stattfinden. Für Krebs hat diese organisatorische Änderung erhebliche Auswirkungen: Seine Entscheidung über die beantragte Lockerungsstufe C3 soll nach seiner Darstellung erst am 15. September 2026 fallen. Besonders brisant erscheint ihm dabei, dass seine zuständige Psychologin zu diesem Zeitpunkt nach seinen Angaben im Urlaub sein soll. Gleichzeitig sollen Anträge auf eine neue Lockerungsstufe weiterhin spätestens bis zum 10. des Vormonats persönlich eingereicht werden müssen. Genau hier setzt die Kritik an. Für Krebs wurde die Lockerungsstufe C3 bereits am 23. Juli 2026 schriftlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach, kurz beA, beantragt. Damit liegt der Antrag nach seiner Darstellung seit Wochen vor. Krebs stellt deshalb die Frage, weshalb eine Entscheidung dennoch erst Mitte September erfolgen soll. Für ihn entsteht dadurch der Eindruck, dass formale und organisatorische Abläufe zu einer unnötigen Verlängerung seiner Wartezeit führen. Die Vorwürfe sind schwerwiegend und müssen klar als seine Darstellung bezeichnet werden: Krebs spricht von einer willkürlichen Verzögerungsstrategie und bewertet die lange Wartezeit als massive Belastung. Ob darin tatsächlich eine rechtswidrige Verzögerung liegt, lässt sich allein anhand seiner Schilderung nicht abschließend beurteilen. Fest steht jedoch nach seinen Angaben, dass der C3-Antrag bereits Ende Juli gestellt worden ist und die nächste reguläre Entscheidung für seine Station trotzdem erst für Mitte September vorgesehen sein soll.

Doch jetzt kommt der Punkt, der den Fall aus Sicht von Krebs besonders explosiv macht: Für Mittwoch, den 26. August 2026, soll plötzlich eine zusätzliche Lockerungskonferenz für die Stationen F7, F6 und F4 stattfinden. Als Grund nennt Krebs Urlaub beziehungsweise eine urlaubsbedingte Terminverschiebung. Genau diese Information lässt ihn an der bisherigen Begründung für seine lange Wartezeit zweifeln. Denn wenn für exakt jene drei Stationen, zu denen auch F7 gehört, bereits Ende August eine Lockerungskonferenz durchgeführt wird, stellt sich zwangsläufig die Frage, weshalb sein seit dem 23. Juli vorliegender C3-Antrag dort nicht behandelt wird. Krebs fragt deshalb ausdrücklich: Warum bin ich bei dieser Konferenz nicht dabei? Warum muss ich stattdessen bis zum 15. September warten? Nach seiner Rechnung bedeutet dies eine Wartezeit von annähernd acht Wochen seit der Antragstellung. Besonders erklärungsbedürftig wäre eine solche Situation dann, wenn die August-Konferenz tatsächlich dieselben Stationen betrifft und grundsätzlich über Lockerungsfragen dieser Patienten entscheiden kann. Gerade im Maßregelvollzug können Lockerungen für Betroffene von enormer Bedeutung sein. Es geht nicht um eine bloße organisatorische Kleinigkeit, sondern um schrittweise Erweiterungen von Bewegungsfreiheit und Selbstständigkeit innerhalb eines hochregulierten Unterbringungssystems. Deshalb sind transparente Kriterien, nachvollziehbare Entscheidungen und zeitnahe Bearbeitung von Anträgen besonders wichtig. Krebs sieht diese Transparenz in seinem Fall nicht gegeben. Nach seiner Darstellung hat sich durch die Veränderung der Konferenztermine vielmehr eine Situation ergeben, in der ein rechtzeitig gestellter Antrag trotz einer zusätzlich stattfindenden Konferenz weiter liegen bleibt. Ob es hierfür sachliche, therapeutische oder organisatorische Gründe gibt, müsste das BKH Lohr erklären. Möglich wäre etwa, dass für bestimmte Patienten unterschiedliche Vorbereitungsschritte notwendig sind oder einzelne Anträge nicht automatisch auf die Tagesordnung jeder Konferenz gesetzt werden. Doch genau eine solche nachvollziehbare Erklärung fehlt nach der Darstellung von Krebs bislang. Für ihn bleibt deshalb der Verdacht bestehen, dass seine Lockerungsentscheidung unnötig hinausgeschoben werde.

Der Fall wirft damit eine ganze Reihe brisanter Fragen auf: Nach welchen Kriterien entscheidet das BKH Lohr, welcher Lockerungsantrag auf welcher Konferenz behandelt wird? Weshalb gilt weiterhin die Regel, Anträge spätestens bis zum 10. des Vormonats einzureichen, wenn gleichzeitig Konferenztermine verschoben oder zusätzliche Sitzungen angesetzt werden können? Welche Bedeutung hat die Anwesenheit der zuständigen Psychologin bei der Entscheidung? Und warum kann ein bereits am 23. Juli 2026 gestellter C3-Antrag offenbar nicht bei einer am 26. August 2026 stattfindenden Konferenz der eigenen Stationen F7, F6 und F4 behandelt werden, sondern soll erst am 15. September 2026 zur Entscheidung kommen? Genau diese zeitliche Abfolge ist der Kern der aktuellen Kritik von Thomas Krebs. Die von ihm verwendeten Begriffe wie „bayerisch Guantanamo“ oder „Folter“ sind dabei massive persönliche Bewertungen und dürfen nicht mit einer gerichtlichen oder behördlich festgestellten Tatsache verwechselt werden. Inhaltlich bleibt jedoch die konkrete Frage nach der Verzögerung bestehen. Sollte es tatsächlich eine zusätzliche Lockerungskonferenz für F7, F6 und F4 am 26. August geben und sollte der bereits seit Juli vorliegende Antrag von Krebs dort ohne nachvollziehbaren sachlichen Grund nicht behandelt werden, wäre zumindest eine transparente Erklärung erforderlich. Gerade eine Einrichtung des Maßregelvollzugs muss Entscheidungen, die unmittelbar die Freiheitsrechte und die weitere Entwicklung eines Patienten betreffen, nachvollziehbar dokumentieren und kommunizieren. Krebs verlangt deshalb offenbar nicht lediglich eine bevorzugte Behandlung, sondern eine Antwort auf eine sehr konkrete Frage: Weshalb wird sein rechtzeitig eingereichter C3-Antrag nicht bei der nächsten tatsächlich stattfindenden Lockerungskonferenz seiner Station behandelt? Bis diese Frage beantwortet ist, dürfte der Streit um die Lockerungspraxis im BKH Lohr weitergehen. Aus einem scheinbar simplen Konferenztermin ist damit ein neuer Konflikt um Transparenz, Verfahrensdauer und den Umgang mit Lockerungsanträgen im Maßregelvollzug geworden.

Bitte Telegram-Kanal folgen http://t.me/pressecop24

Bitte Telegram-Kanal folgen http://t.me/pressecop24

Klicke, um auf umdruck-18-2564.pdf zuzugreifen

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/information-anlaesslich-der-deutschen-uebersetzung-des-berichts-des-sonderberichterstatters-ueber-folter

https://www.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2014/october/documents/papa-francesco_20141023_associazione-internazionale-diritto-penale.html


Entdecke mehr von Pressecop24.com

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.