PAUKENSCHLAG IM FALL THOMAS KREBS! Behandlungsteam befürwortet Lockerungsstufe C3 – jetzt fehlt noch die Staatsanwaltschaft

Neue Entwicklung im Fall Thomas Krebs, geboren am 29.12.1975: Das multidisziplinäre Behandlungsteam spricht sich grundsätzlich für die beantragte Lockerungsstufe C3 aus! Krebs befindet sich bereits seit dem 13.06.2026 in der Lockerungsstufe C2 und darf damit für eine sinnvolle Freizeitgestaltung die Einrichtung für bis zu sechs Stunden verlassen. Besonders entscheidend: Nach Darstellung der aktuellen Mitteilung ergaben sich während der bisherigen Erprobung keine konkreten Hinweise darauf, dass Krebs fliehen könnte oder die gewährten Lockerungen missbräuchlich genutzt hätte. Nun soll der nächste Schritt folgen. Krebs beantragte C3, womit ihm unter anderem einmal wöchentlich ein Tagesurlaub sowie eine Beurlaubung zum Zweck einer Außenbeschäftigung ermöglicht werden könnten. Der Antrag wurde im multidisziplinären Behandlungsteam ausführlich beraten – und sowohl aus therapeutischer als auch aus prognostischer Sicht wird die Lockerungsstufe grundsätzlich befürwortet. Eine endgültige Genehmigung liegt allerdings noch nicht vor. Zunächst müssen die vorgesehenen Verfahrensschritte abgeschlossen werden, wobei ausdrücklich die Beteiligung der zuständigen Staatsanwaltschaft genannt wird. In den bisherigen Einzel- und Therapiegesprächen wurden laut Mitteilung zahlreiche mögliche Risikofaktoren detailliert aufgearbeitet.

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https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/information-anlaesslich-der-deutschen-uebersetzung-des-berichts-des-sonderberichterstatters-ueber-folter

https://www.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2014/october/documents/papa-francesco_20141023_associazione-internazionale-diritto-penale.html


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Kommentare

Ein Kommentar zu „PAUKENSCHLAG IM FALL THOMAS KREBS! Behandlungsteam befürwortet Lockerungsstufe C3 – jetzt fehlt noch die Staatsanwaltschaft“

  1. Avatar von Andreas Langrehr
    Andreas Langrehr

    Das sind ja ganz neue Töne! Zuvor wurde stets durch den ehemaligen Psychotherapeuten Höfling in die Glaskugel interpretiert, dass „Größenwahn, Schizophrenie und endogene Schizophreniefähigkeit-Störung“ potenziell dazu führen könnten, dass Personen Straftaten begehen oder sogar töten, obwohl diese Taten zum Zeitpunkt der Interpretation noch nicht begangen worden waren. Er ist gefährlich, weil er sowohl Polizei- als auch Militärausbildung hat und Kampfsportler ist. Alles nur Vermutungen von Höfling, einem Psychotherapeuten, der durch und durch selbst gestört ist. Bisher hat sich nichts, aber auch gar nichts, der kranken Fantasien des völlig danebenliegenden Höflings bewahrheitet.

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