Paukenschlag im Lande Bayern? Haftrichter beantragt für Justiz-Opfer-Unterstützer Klaus Stölzel eine psychiatrische Begutachtung!

Nach der Verhaftung des Justiz-Opfer-Unterstützer Klaus Stölzel am 08.09.2015 (siehe bericht unten) beantragte bei der Anhörung die am selben Tag mittags erfolgte, der zuständige Richter eine psychiatrische Begutachtung!

Am 08.09.2015, gg. 09:30 Uhr wurde der Unterstützer von Justiz-Opfer, Klaus Stölzel in seinem Wohnhaus in Fürth/Bayern von mehreren SEK-Beamten verhaftet! Laut Ehefrau schilderte sich der Verhaftungsvorgang wie folgt ab! Gegen 09:30 Uhr befanden sich mein Ehemann Klaus K. und ich im EG unseres Hauses und es brach jemand im Eiltempo unsere Haustür auf und plötzlich standen mehrere Beamte vermummt (wahrscheinlich SEK) in unserem Esszimmer mit Maschinenpistolen bewaffnet und verhafteten Klaus St. am Tisch sitzend! Ihm wurde ein kopierter Haftbefehl der mehrere Seiten stark war vorgelegt, bei dem keine Unterschrift vorhanden war!

Dieser Haftbefehl wurde aufgrund des nicht erscheinen zu der Verhandlung am 20.07.2015 gg. Klaus St. wegen übler Nachrede, Verleumdung usw. nach einem Interneteintrag ausgestellt! Während sich mein Mann angezogen hat schaute ich aus den Fenster und stellte fest das noch weiter Beamte vermutlich SEK) unser Haus umstellt hatten!

Ich als Ehefrau (bin immer noch durch den Wind) stelle mir die Frage ob diese Verhaftung mit solch einer Ausführungsart notwendig und verhältnismäßig war und ist zu der vorgeworfenen Tat?

Warum wurde meinem Mann der Original Haftbefehl nicht gezeigt nachdem er verhaftet wurde?

Warum erfolgte die Verhaftung erst jetzt, obwohl mein Mann nach dem 20.07.2015 (wurde Haftbefehl erlassen) regen Schriftverkehr mit den Justizbehörden durchführte und er auch mehrmals seine Begründung schriftlich dem Gericht mitgeteilt hatte (warum er bei Gericht nicht erschien ist)?

Er bekam auch immer eine Antwort von der Justizbehörde!

Weitere Infos folgen!